Praktikanten dürfen nicht als billige Vollzeitkräfte eingesetzt werden

  1. 31.08.2009 12:58
  2. Lohn / Gehalt
  3. Tarifeverzeichnis

Zahlreiche Jungakademiker haben nach dem absolvierten Studium einen langen Weg im unterbezahlten Beschäftigungsverhältnis im Praktikum zu überwinden, bis diese endlich den vollwertigen Arbeitsplatz erreichen. Wie die Bezeichnung Praktikum bereits aussagt, sollen die in der Theorie bereits voll ausgebildeten jungen Menschen die Gegebenheiten der Arbeitswelt dabei aus der praktischen Sicht kennen lernen.

Für den Fall, dass die Praktikanten dabei einen Ersatz für vollwertige Arbeitskräfte darstellen, müssen diese auch ein vollwertiges Entgelt ausbezahlt bekommen – so die ARAG Experten. Genau so dachte eine junge Diplom-Ingenieurin, die in einem Fachverlag allein verantwortlich für die Organisation von Events, Kongressen und Fachveranstaltungen eingesetzt wurde. Für diese umfangreichen Tätigkeiten zahlte ihr der Arbeitgeber lediglich eine Vergütung von 375 € brutto monatlich. Die junge Diplom-Ingenieurin war der Meinung, dies sei deutlich unterbezahlt und wandte sich an das Arbeitsgericht. Dort verlangte Sie eine ihrer Tätigkeit angemessene Vergütung – schließlich war sie nicht als Praktikantin, sondern als volle Arbeitskraft vom Arbeitgeber eingesetzt worden.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gab der jungen Frau Recht, demzufolge musste der Arbeitgeber ihr für die innerhalb von 6 Monaten geleistete Arbeit einen Betrag von 7.090,65 Euro nachbezahlen. (LAG Baden-Württemberg, Az.: 5 Sa 45/07)





02.05.Rückgang der Arbeitslosigkeit hat auch negative Aspekte
28.03.Privates Surfen am Arbeitsplatz ist für Chefs kein Problem
19.03.Lohndumping: Jeder vierte Arbeitnehmer verdient weniger als 1000 Euro
14.03.In Deutschland gibt es zu wenig Ausbildungsplätze
12.03.Teilzeitquote von Frauen in Deutschland besonders hoch