Häufig absolvieren junge Menschen ein Praktikum in der Hoffnung, danach den versprochenen Ausbildungsplatz oder die Arbeitsstelle zu erhalten. So erging es einer Berlinerin, die sich eine Ausbildungsstelle als Bürokauffrau durch das Praktikum erhoffte – ebenso wie einem jungen Mann aus Schleswig-Holstein, dem nach Abschluss des Praktikums eine Ausbildungsstelle als Altenpfleger zugesagt wurden. Der Schleswig-Holsteiner arbeitete ein knappes Jahr in einer 38,5 Stunden-Woche – die Berlinerin musste ein Jahr mit einer 6-Tage-Woche zuzüglich Überstunden arbeiten. Entlohnt wurden beide nur mit 200 Euro im Monat. Beide Praktikanten wollten dies nicht einsehen und klagten vor dem Arbeitsgericht.
In beiden Fällen entschieden die Richter der Arbeitsgerichte zugunsten der Praktikanten. Die Richter vertraten die Auffassung, dass der jungen Frau aus Berlin das komplette Gehalt einer Bürohilfe zusteht und dem jungen Mann aus Schleswig-Holstein ein übliches Gehalt für einen Wohnbereichshelfer – denn immerhin war dieser als regulärer Mitarbeiter in dem Altersheim geführt. Das Gehalt für den jungen Mann liegt nach Ansicht der Richter bei 1.286 Euro – dessen Arbeitgeber musste 10.317 Euro Gehalt an ihn nachträglich ausbezahlen.
Urteile: ArbG Berlin, Az.: 28 Ca 6934/07 und ArbG Kiel, Az.: 4 Ca 1187d/08