Für die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie in das Deutsche Recht, sind Anpassungen an den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen der Banken zum Zahlungsverkehr erforderlich. Ab dem 31. Oktober gelten daher für Verbraucher und Unternehmen neue Bedingungen.
Es können dann europaweit noch mehr Zahlungen genauso schnell und sicher wie im Inland durchgeführt werden. Mit der sog. SEPA-Lastschriften (Zahlungen per Lastschrift) sind dann neben europäischen Überweisungen auch in ganz Europa möglich. SEPA bedeutet Single Euro Payments Area und steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum.
Verbraucher und Unternehmen erhalten mit den angepassten Vertragsbedingungen alle notwendigen Informationen zur Durchführung von Überweisungen, Lastschriften und Zahlungen mit Karten. Der Kunde kann wie gewohnt die konkreten Ausführungszeiten und Entgelte für Zahlungsdienste dem Preis- und Leistungsverzeichnis seiner Bank entnehmen. Für den Kunden ist dieses "Info-Paket" ein wertvoller Leitfaden rund um den Zahlungsverkehr.
Achtung: Für die Verbraucher und Unternehmen ändert sich nichts in ihrem "Zahlungsverkehrsalltag" - trotz des neuen Zahlungsrechts und der angepassten Vertragsbedingungen. Die Banken bieten natürlich weiterhin den gleichen und verlässlichen Service wie bisher an für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.