Der sogenannte Sparer-Pauschbetrag beträgt für alleinstehende Sparer 801 Euro, für Ehepaare 1.602 Euro. Erst bei Kapitalerträgen, die über diesen Pauschbeträgen liegen, wird die Abgeltungssteuer fällig.
Der Bankenverband stellt Sparern eine Grafik zur Verfügung, anhand derer sie ganz leicht ablesen können, wie hoch der Anlagebetrag sein darf, damit keine Abgeltungssteuer fällig wird. Wer sein Geld beispielsweise zu einem Zinssatz von 2 Prozent anlegt, kann als Lediger 40.050 Euro steuerfrei anlegen, bei Verheirateten erhöht sich der Betrag auf 80.100 Euro. Bei einem 3-prozentigen Zinssatz können Ledige 26.700 Euro und Verheiratete 53.400 Euro steuerfrei anlegen. Voraussetzjung ist jedoch, dass der Sparer einen entsprechenden Freistellungsantrag bei der Bank eingereicht hat. Nur dann erfolgt eine steuerbefreite Zinsgutschrift.
Zinsen ohne Steuern
So viel Erspartes ist steuerfrei
| Zinsen | Ledige | Verheiratete |
| 2 % Zinsen | 40.050 Euro | 80.100 Euro |
| 3 % Zinsen | 26.700 Euro | 26.700 Euro |
| 4 % Zinsen | 20.025 Euro | 40.050 Euro |
Quelle: bankenverband