Ab dem 01. Oktober 209 gilt die neue Energieeinsparverordnung (
EnEV), mit der der Gesetzgeber für einen verantwortungsvollen Umgang mit Energie sorgt. Bei Neubauten bedeutet die neue Energieeinsparverordnung, dass die Eigenheimbesitzer dafür sorgen müssen, dass die Wärmedämmung bei der Gebäudehülle gegenüber dem bisherigen Standard 15 Prozent leistungsfähiger sein muss. Bernd Neuborn von der Bausparkasse BHW: "Die Anforderungen an Neubauten steigen ebenso wie die für die Modernisierung von Bestandsbauten. Die Gebäude sollen um durchschnittlich 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein, als es die bislang gültige EnEV von 2007 vorschrieb."
Auch bei der Modernisierung von älteren Gebäuden gibt es deshalb einige Veränderungen. Werden hier die Außenwände gedämmt und / oder Fenster ausgetauscht, sollte der energetische Wert der neuen Bauteile 30 Prozent über den bisherigen Werten der EnEV von 2007 liegen. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Eigentümer die Option, den Jahresprimärbedarf des Gebäudes um insgesamt 30 Prozent zu senken. Hausbesitzer, die nicht modernisieren wollen, werden künftig in die Pflicht genommen. Bis Endes des Jahres 2011 sind sie zum Beispiel verpflichtet, entweder das Dach zu dämmen oder die oberste Geschossdecke. Allerdings gilt diese Forderung mit Einschränkungen. Nur, wenn seit dem 01.02.2002 ein neuer Eigentümer eingezogen ist, ist die Dämmung Pflicht. Viele Eigentümer nutzen zunehmend die Fördermittel, um noch bauliche Maßnahmen durchführen zu lassen, bevor sie ohnehin verpflichtend sind. Allein in diesem Jahr wollen laut einer Emnid-Umfrage, die im Auftrag der BHW durchgeführt wurde, noch 36 Prozent der Hauseigentümer Modernisierungen vornehmen.
Die Fördermittel hierfür gibt es zum Beispiel in Form von zinsgünstigen Darlehen. Diese Darlehen werden von der
KfW-Bank zur Verfügung gestellt. Die Energieeffizienz hat bei allen baulichen Maßnahmen absolute Priorität. Vor allem Modernisierungen, die im Nachhinein Kosten sparen, stehen ganz oben auf der Liste der Deutschen. Bevor es an das Modernisieren geht, ist es wichtig, sich gut zu informieren. Am besten nimmt man die Hilfe eines Finanzierungsfachmanns sowie eines Energieberaters in Anspruch, damit bei der Finanzierung alle stattlichen Fördermittel optimal genutzt werden.
Die Zuschüsse gelten mit Inkrafttreten der neuen Verordnung nun auch für einzelne Modernisierungsmaßnahmen, so zum Beispiel den Austausch von Fenstern. Während Eigentümer nach der bisherigen Verordnung nur Fördermittel erhielten, wenn bestimmte Modernisierungsmaßnahmen kombiniert wurden, können jetzt sowohl Eigentümer von Einfamilienhäusern bzw. Zweifamilienhäusern als auch Eigentümergesellschaften mit Zuschüssen für Einzelmaßnahmen rechnen. Möglich wird dies durch das Programm "Wohnraum Modernisieren", welches zu der Öko-Plus-Variante gehört. Neuborn bekräftigt: "Auf diese Weise amortisieren sich die Investitionen meist innerhalb von wenigen Jahren."