Das Verwaltungsgericht Schleswig Holstein urteilte kürzlich zugunsten der Unternehmen. (VG Schleswig-Holstein, Az.:
14 A 243/08). Dem Urteil zufolge darf die GEZ für die Nutzung von Firmen-PC’s nicht die Hand aufhalten, nur weil diese rein theoretisch auch zum Radiohören genutzt werden könnten. Das Gericht urteilte, dass ein Computer mit den Komponenten ausgerüstet sein muss, die den Radioempfang erst möglich machen. Nur dann könne die Rede von einem "neuartigen Rundfunkgerät" sein. Dennoch darf die GEZ nicht für alle internetfähigen Computer Gebühren verlangen, denn das Gericht geht bei einem gewerblich genutzten PC davon aus, dass dieser tatsächlich zum Arbeiten verwendet wird und nicht zum Radio hören. Ganz in Sicherheit wiegen dürfen sich die Unternehmen trotzdem nicht, denn die GEZ ist in Berufung gegangen, welche zugelassen wurde und demnächst vom BGH bearbeitet werden wird. Das endgültige Urteil bleibt abzuwarten.