Der Deutsche Mieterbund kann das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs sehr gut nachvollziehen. Der BGH entschied, dass der ehemalige Vermieter für das neue Mietverhältnis seines Mieters keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung (
Beispiel als PDF) ausstellen muss. (BGH VIII ZR 238/08). Der Direktor des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, reagierte auf dieses Urteil sehr positiv: „Das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs ist plausibel und nachvollziehbar. Mieter haben keinen Anspruch gegenüber ihrem bisherigen Vermieter, dass der ihnen eine so genannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für das neue Mietverhältnis ausstellt. Aus meiner Sicht ist damit auch der Praxis vieler Vermieter der Boden entzogen worden, die immer öfter von ihren künftigen Mietern eine derartige Bescheinigung fordern.“
Der Bundesgerichtshof wies die Behauptung zurück, dass es bei Vermietern inzwischen gang und gäbe sei, dass sie von ihren neuen Mietern eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung verlangen, was als Verkehrssitte angesehen wird. Andererseits kann die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, sollte sie denn ausgestellt werden, aber als sogenannte Ausgleichsquittung zwischen ehemaligem Vermieter und Mieter angesehen werden. Deshalb sind Vermieter nicht verpflichtet, eine solche Bescheinigung auszustellen.