Neuerungen beim Mietrecht

  1. 21.10.2009 14:20
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Der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips zeigte sich ungehalten über die Ankündigung der neuen Koalition: "Gut zwei Wochen nach der Bundestagswahl haben CDU und CSU ihre Wahlversprechen offensichtlich schon vergessen. Die Union gibt Forderungen der FDP nach und plant Mietrechtsänderungen zu Lasten der Mieter." Den geplanten Änderungen zufolge, auf die sich die Union mit der FDP geeinigt hat, sollen die Kündigungsfristen von Vermietern und Mietern, die bisher unterschiedlich waren, vereinheitlicht werden. Weiterhin ist geplant, dass die Vermieter, deren Mieter Hartz IV-Empfänger sind, künftig die Mietkosten direkt von den Jobcentern überwiesen bekommen. Die Räumung der Wohnung von sogenannten Mietnomaden soll künftig ebenfalls schneller und einfacher zu bewerkstelligen sein.

Dazu Rips: "Vereinheitlichung der Kündigungsfristen kann nur bedeuten, Verkürzung der Kündigungsfristen für Vermieter. Das ist ein massiver Eingriff in die bestehenden Kündigungsschutzregelungen zu Lasten der Mieter. Mieter, die seit vielen Jahren mit ihrer Familie in ihrer Wohnung und im gleichen Haus, im gleichen Stadtteil und in der gleichen Straße wohnen, dürfen nicht mit kurzen dreimonatigen Kündigungsfristen auf die Straße gesetzt werden.“ Bei Mietverhältnissen, die kürzer als fünf Jahre andauern, sollen künftig die Kündigungsfristen vereinheitlicht werden. Erst bei längeren Mietverhältnissen sollen für Mieter und Vermieter unterschiedliche Kündigungsfristen gelten. Rips weiter: "Hier sind sie auch gerechtfertigt. Es ist und bleibt ein Unterschied, ob Mieter freiwillig die Wohnung aufgeben oder dazu gezwungen werden."

Rips sieht weiterhin Probleme, wenn künftig die Jobcenter die Mietkosten direkt an die Vermieter überweisen. Auf diese Weise kann niemand so schnell nachprüfen, ob die Forderungen der Vermieter, die Anhebung der Monatsmieten sowie die Nebenkostenabrechnungen gerechtfertigt sind. Das hätte zur Folge, dass die Ausgaben von Seiten der Jobcenter stark in die Höher schnellen werden, von der Entmündigung der Hartz IV-Empfänger unter den Mietern einmal ganz abgesehen. „Wer Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern direkt an die Vermieter überweisen will, entmündigt insoweit knapp vier Millionen Haushalte in Deutschland. Aber nicht nur deshalb ist der Vorschlag von CDU, CSU und FDP falsch", so Rips.

Den Plänen von der Union und der FDP kann Rips nur einen positiven Aspekt abgewinnen. Dieser liegt in den kürzeren Räumungsfristen bei Mietnomaden. Schnellere Gerichtsurteile und kurze Verfahren seien wohl im Interesse beider Parteien, sowohl Mieter als auch Vermieter. "Hier reicht es aber nicht aus, Verfahrensvorschriften zu ändern, hier müssen mehr Richter eingestellt werden", gibt Rips zu bedenken.





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