Für viele haben die Flugreisen im Oktober den Grund, dem schmuddeligen Herbstwetter zuhause zu entfliehen. Doch gerade die Herbststürme geben manchmal den Anlass dazu, dass ein Flugzeug nicht starten kann. Sobald ein Flug annuliert wird, haben die Urlauber laut den Experten der ARAG drei Möglichkeiten.
Die Urlauber können verlangen, dass der Flugpreis erstattet wird – bei einer gebuchten Pauschalreise werden jedoch in der Regel nur die Kosten für den Flug und nicht die Übernachtungs- und Verpflegungskosten erstattet.
In diesem Fall können die Urlauber auf die zweite Möglichkeit ausweichen, indem eine Umbuchung auf einen anderen Flug verlangt wird. Dadurch wird der Urlaubsantritt dann doch noch ermöglicht. Für den Fall, dass bei einer Umbuchung ein anderer Start- oder Zielflughafen angesteuert wird, trägt die Fluggesellschaft die Kosten für den jeweiligen Transfer.
Die dritte Möglichkeit betrifft Flüge innerhalb von Deutschland. Diese ergibt sich aus der Vereinbarung, die durch den Dachverband der Fluggesellschaften IATA mit der Bahn geschlossen wurde. Diese besagt, dass die Flugtickets auch auf Bahnstrecken innerhalb Deutschlands Gültigkeit haben.