Homosexuelle Lebenspartner haben Anrecht auf Hinterbliebenen-Rente

  1. 30.10.2009 08:37
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Dem Urteil zufolge sollen Lebenspartner von im öffentlichen Dienst angestellten Personen ein Anrecht auf eine Hinterbliebenenversorgung zustehen. Bei einem fehlenden Anspruch läge eine Verletzung des Grundrechts auf Gleichbehandlung vor, urteilte das Gericht und hebelte damit ein vom Bundesgerichtshof ausgesprochenes Urteil aus. (AZ: 1 BvR 1164/07 - Beschluss vom 7. Juli 2009)

Anlass für das Urteil war eine Klage eines Angestellten im öffentlichen Dienst. Der Kläger lebt bereits seit 2001 in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Die für die Zusatzversorgung zuständige Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) teilte dem Versicherten mit, dass im Fall seines Ablebens für den Lebenspartner kein Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung bestehe. Damit liegt laut Bundesverfassungsgericht eine Ungleichbehandlung vor, die vom Verfassungsrecht her nicht gerechtfertigt sei. Schließlich haben verheiratete Ehepartner eine Anwartschaft auf die Hinterbliebenenversorgung, wenn der Versicherte stirbt. In homosexuellen Partnerschaften gäbe es keine Anwartschaft für den Lebenspartner.

Die Verfassungsrichter urteilten, dass besondere Gründe vorliegen müssten, wenn eine Lebensgemeinschaft schlechter gestellt werde als eine Ehe. Diese besonderen Gründe gäbe es bei der Hinterbliebenenversorgung nicht, da auch verheiratete Paare nicht immer eine Familie gründen. Laut Grundsatzbeschluss sei es sei "nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind".

Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Bundesfraktion begrüßte diesen Beschluss und nannte ihn "den endgültigen Durchbruch". Beck erklärte weiter, dass der im Grundgesetz verankerte Schutz von Ehe und Familie nun kein Vorwand mehr für die Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften sein könne. Er nannte das Urteil eine "klare Niederlage für die konservativen Ideologen in der Union". Beck legte der neuen Bundesregierung nahe, gleichgeschlechtliche Partnerschaften ebenfalls vollständig im Steuerrecht zu verankern.





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