Fernsehen ganz umsonst
Wer einen Fernseher und / oder ein Radio besitzt muss zwangsläufig auch die Gebühren an die GEZ entrichten. Diese Gebühren von momentan 17,98 Euro werden auch für Studenten fällig. Allerdings gibt es für sogenannte Härtefälle, nämlich jene, die Bafög beziehen, eine Ausnahme. Die Bezieher von Bafög können einen Antrag bei der GEZ stellen, dass sie von den Rundfunkgebühren befreit werden möchten. Das Antragsformular kann direkt auf der Seite www.gez.de ausgedruckt und ausgefüllt werden. Auch wer noch nicht über den Bafög-Bescheid verfügt, kann dennoch einen Antrag stellen, mit der Angabe, dass der Bescheid nachgereicht wird, so die Stiftung Warentest.
Auf Draht mit günstigen Telefontarifen
Studenten, die Bafög beziehen und eine Befreiung von den GEZ-Gebühren erwirken konnten, dürfen sich ebenfalls über Vergünstigungen von der Telekom freuen. Der sogenannte Sozialtarif für Studenten schreibt dem Anschluss-Inhaber automatisch jeden Monat 6,94 Euro Gesprächsgebühren gut. Die Telekom bietet diesen Tarif unter der Voraussetzung an, dass keine Billiganbieter, die sogenannten Call-By-Call-Anrufe, in Anspruch genommen werden. Außerdem muss bei den unter Studenten üblichen Wohngemeinschaften derjenige als Anschluss-Inhaber angemeldet sein, der den Sozialtarif für sich beansprucht. Aber auch die Konkurrenz der Telekom schläft nicht und bietet oftmals für Studenten verbilligte Tarife an. Sowohl für Festnetz als auch für das Handy lohnt sich also ein Vergleich.
Billiger pendeln mit der Bahncard
Studenten, die viel zwischen ihrem Zuhause und dem Studienort hin und her pendeln müssen, kommt die verbilligte Bahncard gerade recht. Die Bahncard 50 kostet weniger als die Hälfte des eigentlichen Preises, wenn ein Studentenausweis vorgelegt werden kann. Dieses Angebot gilt bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.
Studentenvorteile auf der ganzen Welt nutzen
Studenten können durch Vorlage ihres Studentenausweises oft günstiger ins Kino, Theater oder Museum gehen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Wer diese Vorteile nicht nur in Deutschland genießen will, sondern auch in fernen Ländern, sollte einen ISIC, den internationalen Studentenausweis beantragen. Nur dieser Ausweis wird weltweit als Uni-Nachweis anerkannt. Der Antrag für den ISIC kann beim Allgemeinen Studentenausschuss (Asta) gestellt werden.
Beitragsfrei krankenversichert
Krankenversicherung muss sein, auch für Studenten. Allerdings muss die nicht immer etwas kosten. Studenten unter 25 können weiterhin von der Familienversicherung profitieren, wenn sie vorher auch bei einem Elternteil in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert waren. Eine Familienversicherung geht jedoch nicht, wenn ein Elternteil in einer privaten Krankenversicherung versichert ist, wenn dessen Bruttoverdienst über 4.050 Euro monatlich liegt und höher ist als der Verdienst des gesetzlich Versicherten, so die Stiftung Warentest. Studenten, die nebenher jobben, dürfen maximal 400 Euro monatlich verdienen. Bei mehr als 400 Euro monatlichem Verdienst muss der Student eine eigene Krankenversicherung abschließen, ebenso Studenten über 25 Jahre. Diese ist bei den gesetzlichen Kassen zu einem Studententarif von 53,40 Euro plus dem Pflegeversicherungsbeitrag möglich. Der Beitrag für die Pflegeversicherung beträgt bis zum 23. Lebensjahr 9,98 Euro, danach 11,26 Euro monatlich. Studenten, die in ihrer Jugendzeit in einer privaten Krankenversicherung waren, können auch während der Studienzeit privat versichert bleiben, was aber meist teurer ist. Zudem ist ein Wechsel in die Gesetzliche in der Zeit des Studiums dann nicht mehr möglich. Eventuell kann es sinnvoll sein, beim Bafög-Amt einen Antrag auf Zuschuss zu stellen, denn manchen Bafög-Empfängern stehen diese Zuschüsse zu.
Haftpflichtversicherung günstiger
Studenten, die noch keinen Beruf ausgeübt oder keine Ausbildung absolviert haben, können weiterhin bei den Eltern privat haftpflichtversichert bleiben. Auch die KFZ-Haftpflichtversicherungen bieten teilweise günstigere Tarife für Studenten mit eigenem Auto an. Während der Beitrag anfangs bei 230 Prozent liegt, kann eine Versicherung mit einem 140-prozentigen Satz abgeschlossen werden, wenn das Auto bei dem Versicherer der Eltern haftpflichtversichert wird. Auch wenn die Eltern das Fahrzeug als Zweitwagen anmelden, beträgt der Einstiegstarif 140 Prozent. Wer den Jahresbeitrag in einer Summe zahlt, kann noch einmal sparen. Bei halbjährlichen oder vierteljährlichen Zahlungen sind Aufschläge zwischen 3 und 5 Prozent üblich.
Beim Jobben auf Sozialversicherungspflicht achten
Nur wer höchstens 2 Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr gejobbt hat, muss keine Sozialabgaben entrichten, unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Bei regelmäßigem Einkommen darf dieses 400 Euro monatlich nicht übersteigen. Bei einem 400 Euro-Job muss lediglich der Arbeitgeber 13 Prozent des Gehalts an die Krankenkasse sowie 15 Prozent an die Rentenversicherung zahlen. Wer mehr als 400 Euro verdient, muss auch Beiträge in die Rentenkasse einzahlen. Ein höheres Einkommen über 350 Euro im Monat wirkt sich negativ auf das Bafög aus. Dieses wird dann entsprechend gekürzt. Eltern von Studenten, die auf über 7.680 Euro jährlich kommen, bekommen außerdem kein Kindergeld mehr.