In der Dezember-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest von der Stiftung Warentest wird aktuell darauf hingewiesen, dass geschickt geplante Ausgaben bis zum Jahresende zu einer hohen Steuerersparnis führen können. Zu den möglichen Zahlungen, um sein Geld noch bis zum Jahresende geschickt auszugeben, können die Beauftragung von Handwerkern, Auszahlungen an Babysitter oder zum Beispiel der Kauf von Büromaterial gehören.
Notwendige Reparaturen an der Wohnung oder dem Haus noch im Dezember durchführen zu lassen, kann sich durchaus lohnen. Jeder Steuerzahler kann maximal 6.000 € für Handwerkerkosten pro Jahr geltend machen – davon können bis zu 1.200 € von der Einkommenssteuer in Abzug gebracht werden.
Für Betreuungskosten, die von berufstätigen Eltern geltend gemacht werden können, werden vom Finanzamt 6.000 € pro Kind und Jahr anerkannt. Als Werbungskosten können zwei Drittel davon abgesetzt werden. Wer einen Babysitter hat, sollte diesen am besten noch im Dezember bezahlen, da so der Steuervorteil gesichert werden kann.
Nützliche Steuertipps zum Jahresende:
Die Steuerzahler sollten prüfen, ob die Steuerlast für 2009 durch vorgezogene Ausgaben noch gesenkt werden kann oder ob es von Vorteil ist, wenn die Rechnungen ins nächste Jahr verschoben werden. Ehepaare können durch die günstige Kombination der Steuerklassen Geld sparen. Für Kapitalanleger ist es wichtig, dass geklärt wird, ob eventuelle Wertpapierverluste günstig über die Steuererklärung abgeschrieben werden können.
In jedem Fall ist es wichtig, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren. Diese müssen dem Finanzamt mit der Steuererklärung vorgelegt werden.