Ab dem 31.10.2009 gelten durch die Umsetzung der EU-Zahlungsdiensterichtlinie für Unternehmen und Verbraucher neue Regelungen, die Anpassungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen inklusive Sonderbedingungen der Banken notwendig machen.
Eine noch schnellere und unkomplizierte Zahlung innerhalb Europas soll somit gesichert und rechtlich in trockene Tücher gebracht werden. Zahlungen im Inland und im europäischen Ausland werden somit gleich schnell durchgeführt. Es werden demnach Überweisungen und Lastschriften innerhalb Europa per SEPA (Single Euro Payments Area), dem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum, möglich sein.
Verbraucher und Unternehmer erhalten mit den angepassten AGBs alle benötigten Infos zu innereuropäischen Kartenzahlungen, Lastschriften und Überweisungen. Sämtliche Entgelte und Ausführungszeiten kann der Kunde wie gehabt dem Preis- und Leistungsverzeichnis seiner Bank entnehmen.
Auch wenn es angepasste Vertragsbedingungen und neue Zahlungsrechte gibt, im Alltag des Zahlungsverkehrs und im Umgang mit der Hausbank ändert sich für den Bankkunden nichts. Die Banken bieten den gewohnten Service in Sachen Verlässlichkeit und Diskretion bei Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften.
Wem seine Bankkarte gestohlen wird oder wer sie verliert, haftet bei missbräuchlicher Nutzung ab dem Stichtag 31.10.2009 mit maximal 150 € selbst. Darüber hinaus gehender Schaden wird von der Bank übernommen. Natürlich gilt dies, wie gehabt nur für Schäden, die vor der Sperrung entstehen. Entstehen nach der Kartensperrung finanzielle Schäden, muss die Bank komplett dafür haften.