Sämtliche Banknoten in Euro sind gesetzliche Zahlungsmittel, die theoretisch in unbegrenzter Höhe Gültigkeit haben. Die Annahmepflicht von hohen Banknoten kann jedoch eingegrenzt werden. In vielen Tankstellen oder kleineren Lebensmittelgeschäften befindet sich häufig ein Hinweis, dass 500-Euro-Scheine nicht angenommen werden können. Dies ist durchaus verständlich, da die Wechselgeldbestände ansonsten unverhältnismäßig hoch sein müssten. Für den Fall, dass der Kassierer Geldfälschern zum Opfer fällt, wäre dadurch auch ein Schaden verhältnismäßig hoch.
Wichtig ist bei einer Nichtakzeptanz von 500-Euro-Scheinen, dass ein Hinweis auf diese Einschränkung gut sichtbar vom Händler oder Tankstellenbetreiber angebracht werden muss.
Im Übrigen hat bei der Zahlung mit Bargeld die Grundregel Gültigkeit, dass der zur Zahlung verwendete Geldschein möglichst in einer angemessenen Relation zu den gekauften Waren oder in Anspruch genommenen Dienstleistungen stehen sollte. Bei der Barzahlung einer Rechnung für eine Autoreparatur in Höhe von 520 € kann durchaus ein 500 € Schein verwendet werden. Bei einer Tankrechnung von nur 65 € dagegen ist der Tankwart nicht verpflichtet, den 500-Euro-Schein zu akzeptieren. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass dies zum Beispiel durch einen Aushang direkt an der Zapfsäule deutlich angegeben ist.