Aktuelle Meldungen zum Datenklau – nützliche Infos für Kartenbesitzer

  1. 23.11.2009 08:00
  2. Geldanlagen
  3. Tarifeverzeichnis

Über 100.000 Kreditkarten müssen derzeit aufgrund des Verdachts auf Datenklau umgetauscht werden. Vorwiegend sind Spanienurlauber von der Umtauschaktion betroffen. Laut Angaben der Banken handelt es sich dabei um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Reale Verluste sind wegen der Gefahr auf Datenmissbrauch jedoch nicht auszuschließen. Die Experten der ARAG weisen daher darauf hin, was für Kreditkartenbesitzer zu beachten ist, damit sich diese vor unerlaubten Zugriffen schützen können.

Bei EC-Karten kommen die Betrüger illegal an die Daten durch die Montage eines Vorsatzgerätes auf den Einzugsschlitz für die Karte am Geldautomaten, was als Skimming bezeichnet wird. Anders verhält es sich dagegen bei Kreditkarten – hier besorgen sich die Betrüger die Daten häufig direkt über das Internet. Einen Schutz vor diesen Hackern gibt es kaum. Daher empfehlen die Experten der ARAG, die Kreditkarte so wenig wie möglich für Zahlungen zu nutzen.

Im Restaurant oder im Supermarkt können die Daten von Betrügern kopiert werden. Während des gesamten Bezahlvorgangs sollte daher die Karte keinen Moment aus den Augen gelassen werden.

Für den Fall, dass die Kreditkarte vermisst wird, ist es notwendig, diese sofort sperren zu lassen. Dies kann weltweit für alle EC- und Kreditkarten unter folgender Telefonnummern direkt erledigt werden: 0049 116 116 

Bei der MasterCard haben die Kunden inzwischen die Möglichkeit, sich per SMS über die Buchungen informieren zu lassen. MasterCard und Visa Europa haben zusätzliche Passwort-Systeme entwickelt, die eine Bezahlung des Einkaufs auch im Internet sicher mit der Kreditkarte bewerkstelligen lassen. Für Kartenbesitzer ist es wichtig, dass diese sich immer eingehend über die neuen Sicherheitssysteme der Anbieter der Kreditkarte informieren und diese auch entsprechend zu nutzen.

Eine gute Nachricht am Schluss: Solange der Kunde nicht fahrlässig handelt, muss dieser für den entstandenen Schaden nicht haften. Selbst angefallene Überziehungszinsen müssen vom Geldinstitut ausgeglichen werden. Dies gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Kreditkartenabrechnung von den Karteninhabern immer kontrolliert werden, damit ein Missbrauch umgehend gemeldet werden kann. Hierzu raten die ARAG Experten dringend.







09.02.Riester-Rente soll reformiert werden
08.02.Steuergesetze von häufigen Änderungen betroffen
08.02.Hartz IV Empfänger von mehr Sanktionen betrofffen
Tipp: Kein Strafzettel bei zugeschneiter Windschutzscheibe
08.02.Krankenkassen: Kein kostenloser Versicherungsschutz bei Auslandsreisen mehr

02.02.Sparbücher: Noch bis Ende Februar Zinsen auf Sparguthaben abheben
25.01.Falsche Beratung durch Bank: Rechtsschutzversicherung muss zahlen
23.01.Gesetzliche Regelung der Honorarberatung im Finanzmarkt gefordert
23.01.Goldpreis steigt weiter
20.01.Finanztest: Mit Immobilienrente Rente aufbessern und im Eigenheim wohnen bleiben