Gericht stärkt Rechte von Versicherungskunden

Zwischen 2001 und 2007 gekündigte Kapitallebens- und Rentenversicherungen: Kunden können mit Nachschlag rechnen

Das Landgericht Hamburg hat am Freitag ein Urteil gesprochen, was für viele Menschen bares Geld wert ist. In dem Urteil werden mehrere Vertragsklauseln zur vorzeitigen Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen für ungültig erklärt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen drei verschiedene Versicherungsunternehmen geklagt und gewonnen.

Viele Versicherungsnehmer, die zwischen 2001 und 2007 Kapitallebens- und Rentenversicherungen vorzeitig gekündigt hat, gingen komplett leer aus. Nach dem oben genannten Gerichtsurteil können diese Menschen nun finanziell entschädigt werden.

Was bedeutet das konkret für die Versicherungskunden” Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärt: "Verbraucher, die seit 2001 eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung abgeschlossen und seither gekündigt haben, können jetzt Nachschlag auf den meist mageren Rückkaufswert fordern."

Einer der Gründe hierfür geht bis ins 19. Jahrhundert zurück, in dem der Versicherungsmathematiker August Zillmer lebte, auf den die so genannte "Zillmerung" zurückzuführen ist. Vereinfacht gesagt werden bei diesem Verfahren die gezahlten Beiträge des Versicherungsnehmers zuerst für die angefallenen Kosten verwendet. Das heißt also, dass der Kunde zunächst mit einem Minus auf dem Konto beginn und mit seinen Prämien zunächst die Kosten zurückzahlt.

Das Magazin "Spiegel" berichtete über einen Hamburger Geschäftsmann, der in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt 16.150 Euro in eine Lebensversicherung einzahlte, jedoch bei Kündigung des Vertrages keinen Cent zurück bekam. Als Grund wurde ihm genannt, dass er bisher allenfalls Provisionen und Gebühren beglichen hatte.

Das Hamburger Landgericht entschied, dass das nicht rechtens ist. In der Urteilsbegründung heißt es, die Versicherungsunternehmen führten dem Kunden "weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung oder Beitragsfreistellung vor Augen, noch wird eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht."