Gute Nachricht für Auswanderer: Riester-Gewinn bleibt erhalten!

  1. 26.11.2009 13:32
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Rentner, die ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen möchten, die Steuerersparnisse und staatlichen Zulagen, die im Rahmen eines Riester-Rentenvertrages erworben wurden, nicht zurückzahlen müssen. Die Entscheidung wurde lange erwartet und der positive Ausgang der Verhandlungen bringt enorme Vorteile für Menschen, die per Riester-Rente Vorsorge fürs Alter treffen.

Im Urteilstext heißt es, dass die Riester-Rente im Alter auf ein europäisches Konto ausgezahlt oder aber für den Bau einer Immobilie im EU-Ausland als "Wohn-Riester" verwendet werden darf. Das Urteil bringt auch Vorteile für Pendler, die im benachbarten Ausland wohnen. Das komplette Urteil kann eingesehen werden unter dem Aktenzeichen C-269/07.





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