Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden, dass Rentner, die ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen möchten, die Steuerersparnisse und staatlichen Zulagen, die im Rahmen eines Riester-Rentenvertrages erworben wurden, nicht zurückzahlen müssen. Die Entscheidung wurde lange erwartet und der positive Ausgang der Verhandlungen bringt enorme Vorteile für Menschen, die per Riester-Rente Vorsorge fürs Alter treffen.
Im Urteilstext heißt es, dass die Riester-Rente im Alter auf ein europäisches Konto ausgezahlt oder aber für den Bau einer Immobilie im EU-Ausland als "Wohn-Riester" verwendet werden darf. Das Urteil bringt auch Vorteile für Pendler, die im benachbarten Ausland wohnen. Das komplette Urteil kann eingesehen werden unter dem Aktenzeichen C-269/07.