Steuervorteile für Rentner

  1. 27.11.2009 11:22
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Rentner, die ein geringeres Einkommen als 7.972 Euro im Jahr haben, können Kapitaleinkünfte, die den Sparer-Freibetrag von 801 Euro jährlich übersteigen, steuerfrei einstreichen. Das Jahreseinkommen setzt sich aus dem Grundfreibetrag von 7.834 Euro, einer Pauschale für Werbungskosten von 102 Euro sowie dem Pauschbetrag für Sonderausgaben von 36 Euro zusammen.

Steuerrechtlich betrachtet, gilt dabei nicht die komplette Rente als Einkommen, sondern nur ein prozentualer Anteil. Dieser sogenannte Ertragsanteil betrug in 2005 erstmals 50 Prozent und wurde seitdem von Jahr zu Jahr um 2 Prozent angehoben. Damit liegt der Prozentsatz für Rentner, die in diesem Jahr in den Ruhestand gehen, bei 58 Prozent. Bei einer monatlichen Rente von 1.200 Euro gelten 58 Prozent, also 696 Euro als zu versteuernder Ertragsanteil, der Rest ist steuerfrei.

Dadurch, dass der Ertragsanteil geringer ist als die eigentliche Rente, wird bei vielen Rentnern der Einkommensteuer-Freibetrag nicht komplett ausgenutzt. Deshalb ist es sinnvoll, stattdessen die Kapitaleinkünfte zu nutzen. Dabei können Kapitaleinkünfte, die über dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro liegen, bei der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dafür ist es notwendig, einen Antrag auf Nichtveranlagung beim Finanzamt zu stellen. In diesem Antrag wird die Höhe des vermutlich zu versteuernden Einkommens eingetragen. Das Finanzamt stellt daraufhin eine sogenannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) aus, die normalerweise 3 Jahre lang ihre Gültigkeit behält. Jeder, der wahrscheinlich nicht zur Zahlung von Einkommensteuer herangezogen wird, bekommt eine solche Bescheinigung ausgestellt.

Diese Bescheinigung muss der Bank vorgelegt werden, damit Kapitaleinkünfte wie zum Beispiel Zinsen, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen, steuerfrei ausbezahlt werden. Die seit Anfang diesen Jahres fällige Abgeltungssteuer fällt ebenfalls unter die Steuerfreiheit. Aufpassen müssen Rentner nur bei Wertpapierveräußerungsgewinnen, denn diese werden in den Sparer-Pauschbetrag eingerechnet.





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