Jetzt noch schnell Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen

  1. 30.11.2009 10:29
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Die Papier-Lohnsteuerkarten für 2010, die es diesmal zum letzten Mal in dieser Form gibt, sind schon lange an die Arbeitnehmer versendet worden. Wer in 2010 mehr Geld unterm Strich möchte, muss vom Finanzamt bis spätestens zum 30.11.2009 entsprechende Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Normalerweise sind auf der Lohnsteuerkarte alle Kinder eingetragen, die bis zum 20. September 2009 von der Gemeinde erfasst wurden. Kinder, die bis zum 01. Januar 2010 das 18. Lebensjahr erreicht haben, werden nicht mehr berücksichtigt. Weiterhin sind etwaige Hinterbliebenen- und Behinderten-Pauschbeträge eingetragen.

Arbeitnehmer, die zum Beispiel aufgrund weiter Anfahrten zum Arbeitplatz hohe Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen oder Sonderausgaben haben, die über dem Pauschbetrag liegen, sollten sich laut Empfehlungen von ARAG-Experten auf der Lohnsteuerkarte Freibeträge eintragen lassen. Der Freibetrag bewirkt, dass bei den monatlichen Gehaltsabrechungen die Berechnung der Lohnsteuer, der Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags geringer ausfällt, der Nettolohn ist höher. Wenn zusätzliche Freibeträge eingetragen werden sollen, muss beim Finanzamt ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden. Der Freibetrag wird vom Finanzamt dann eingetragen, wenn der Steuerzahler für Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben eine höhere Summe aufwenden muss als den Pauschbetrag von 600 Euro. Wer den Freibetrag in Anspruch nehmen möchte, weil er hohe Werbungskosten hat, muss allerdings auf eine Summe von mehr als 1.520 Euro kommen, da allein die Werbungskostenpauschale für den Arbeitnehmeranteil 920 Euro beträgt.

Freibeträge für 2009 nachtragen lassen für höheres Weihnachtsgeld

Auch für 2009 kann bis zum 30. November noch ein Freibetrag eingetragen werden. Dafür muss der Arbeitnehmer sich die Steuerkarte von seinem Arbeitgeber geben lassen. ARAG-Experten empfehlen den Nachtrag, wenn ein hohes Weihnachtsgeld zu erwarten ist. Dann nämlich bleibt dank des Freibetrags ein höherer Anteil des Weihnachtsgelds steuerfrei.





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