Nicht genutzte Wohngebäude vor Frost schützen

  1. 04.12.2009 13:09
  2. Versicherung (allgemein)
  3. Tarifeverzeichnis

Wird ein Haus im Winter nicht bewohnt, können durch mangelnde Vorsorge schnell große Schäden entstehen. Durch den Frost können Zuleitungen und Heizungsrohre platzen. Wohngebäudeversicherungen kommen für derartige Schäden nicht auf. Eine Klausel in den Versicherungen besagt, dass nicht bewohnte Gebäude in der kalten Jahreszeit entsprechend zu sichern sind.

Dazu gehört, Wasser führende Anlagen wie zum Beispiel Heizungsrohre zu leeren. Ein Hauseigentümer, der ein Wohngebäude durch Kauf übernimmt, übernimmt in der Regel auch die laufende Wohngebäudeversicherung. Die Ausrede, der neue Hausbesitzer habe die Versicherungsbedingungen nicht gekannt, lassen die Versicherer nicht gelten. Wer eine Wohngebäudeversicherung übernimmt, ohne sich kundig zu tun, handelt nach Ansicht der Gerichte grob fahrlässig.

Anlass für ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil war die Klage eines Hauseigentümers, dessen Versicherung für einen Schaden von 100.000 Euro nicht aufkommen wollte. Der Versicherungsnehmer führte aus, der Versicherer habe ihn nicht über die Vertragsbedingungen in Kenntnis gesetzt. Die Richter wiesen die Klage ab, mit der Begründung, dass die blinde Übernahme des Vertrags selbst verschuldet sei. Außerdem sei das Haus weder beheizt noch auf etwaige Wasserschäden hin überprüft worden. (OLG Celle, Az.: 8 U 1/07)




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