Umtausch von Geschenken nach Weihnachten

  1. 18.12.2009 13:13
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Zunächst sei einmal gesagt, dass es kein generelles Recht auf Umtausch gibt. In einem Ladengeschäft muss der Händler fehlerfreie Ware nicht zurücknehmen. Allerdings sind in dieser Hinsicht sehr viele Händler kulant und nehmen die Ware dennoch zurück.

Anders sieht es bei Bestellungen per Katalog, per E-Mail, per Telefon oder auch bei Haustürgeschäften aus. Hier sollte man wissen, dass in jedem dieser Fälle ein Rückgaberecht von 14 Tagen gültig ist.

Um auf Nummer sicherzugehen, sollte bereits beim Kauf gefragt werden ob und bis wann die Ware umgetauscht werden kann. Der Kassenbon sollte für den möglichen Umtausch auf alle Fälle gut aufgehoben werden.





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