Die Zahlung von Lohn und Gehalt, von Miete, Wasser-, Strom- oder auch Telefonrechnung ist heutzutage ohne Girokonto nicht mehr vorstellbar. Im Jahr 1995 haben die im Zentralen Kreditausschuss (ZKA) zusammengeschlossenen Verbände der deutschen Kreditwirtschaft bereits die Empfehlung für ein Girokonto für jedermann ausgesprochen. Die Banken erklärten sich damit bereits, grundsätzlich jeder Person auf Wunsch ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten, vorausgesetzt es sprechen im Einzelfall keine schwerwiegenden Gründe dagegen. Um solch ein Konto zu erhalten, ist auch ein negativer Eintrag bei der SCHUFA allein kein Hinderungsgrund.
Wenn sich ein Verbraucher beschweren will, dass ihm die Bank kein Girokonto auf Guthabenbasis einrichtet, kann er sich für die privaten Banken kostenlos an die Kundenbeschwerdestelle des Bundesverbandes wenden. Mehr Informationen darüber gibt es auch im Internet unter www.bankenombudsmann.de. Die Bank wird dann von unabhängigen Ombudsleuten überprüft, ob sie die Empfehlung zum "Girokonto für jedermann" beachtet hat.
Der Bankenverband hat in seiner vollständig aktualisierten, dritten Auflage der Broschüre "Das Girokonto für Privatkunden" alle wissenswerten Daten zum Girokonto als Schlüssel für Bankdienstleistungen, nicht nur für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, sondern auch für Wertpapiergeschäfte oder die Kreditaufnahme zusammengestellt. Diese Broschüre ist kostenlos erhältlich per Telefax (030/1663-1299, kein Faxabruf), postalisch (Bundesverband deutscher Banken, Burgstraße 28, 10178 Berlin) oder über Internet unter www.bankenverband.de.