Vereinbarung zum Austausch von steuerlichen Auskünften mit Luxemburg

  1. 16.12.2009 13:17
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Auf Schloss Senningen bei Luxemburg haben Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Schatzmeister Luc Frieden, sein luxemburgischer Amtskollege, ein Protokoll unterzeichnet, in dem das Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1958 beider Staaten geändert wird.

Das Bundesministerium für Finanzen erklärt dazu:

Das geltende Abkommen soll durch das Änderungsprotokoll an den aktuellen Standard der OECD zum Austausch von steuerlichen Auskünften angepasst werden. Daraus resultiert folgende Bedeutung:

* Alle relevanten Informationen für die Besteuerung müssen zugänglich sein. Dies hat auch Gültigkeit für Informationen über die Eigentümer von Gesellschaften, Gründer, bzw. Begünstigte anderer intransparenter Rechtsträger und für Bankinformationen.
* Auf Ersuchen der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaates müssen diese Informationen entsprechend zur Verfügung gestellt werden.

Für ein Ersuchen ist dabei nicht erforderlich, dass bereits ein Verdacht auf Steuerhinterziehung bestehen muss. Es ist lediglich erforderlich, dass es notwendig ist, einen Sachverhalt aufzuklären und dass die angeforderten Unterlagen und Auskünfte voraussichtlich für die Besteuerung relevant sind.

Zu seinem Inkrafttreten bedarf das Protokoll noch der Ratifizierung seitens der gesetzgebenden Körperschaften. Das Protokoll wird dann auf Veranlagungszeiträume, bzw. Steuerjahre anwendbar sein, die ab 2010 beginnen.






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