Freistellungsaufträge vor Jahreswechsel überprüfen

  1. 18.12.2009 11:49
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Kapitalanleger und Sparer, die Konten bei verschiedenen Banken führen, sollte ihre Freistellungsaufträge noch vor dem anstehenden Jahreswechsel überprüfen. Dabei sollte besonders darauf geachtet werden, dass die vom Steuerabzug frei gestellten Beträge auf den jeweiligen Depots und Konten noch optimal aufgeteilt sind.

Möglicherweise sind bei einem Freistellungsauftrag noch viel Kapazitäten vorhanden und bei anderen dagegen die Beträge bereits zu knapp angesetzt. Rechtzeitig, bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr zur Gutschrift kommen, kann in diesem Fall eine neue Aufteilung empfehlenswert sein.

Zu beachten ist dabei, dass der Sparer-Freibetrag von 801 € für Singles und 1.602 € für Verheiratete auf alle erteilten Freistellungsaufträge insgesamt nicht überschritten werden darf. Kapitalerträge sind nur bis zu dieser Höhe für jeden steuerfrei. Wer bei einer Bank mit Kapitalerträgen von über 801 €, bzw. 1.602 € zu erwarten hat, sollte seinen Freistellungsauftrag auf diese Bank eingrenzen. Dadurch wird eine bessere Übersicht bewahrt.

Die Freistellungsaufträge können von den Bankkunden jederzeit geändert oder neu erteilt werden. Viele Banken ermöglichen dies auch online oder per Fax.




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