Energieausweis: Für Laien schwierig zu verstehen

  1. 29.12.2009 12:04
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Der Energieexperte der Verbraucherzentrale Hamburg, Jörg Huber, warnte, dass der Energieausweis für Laien oft schwer zu verstehen ist und dass bei den Kaufinteressenten oder Mietsuchenden die Hoffnung geweckt wird, mit dessen Hilfe einen guten Überblick über den tatsächlichen Energieverbrauch einer Immobilie zu erhalten. Diese Hoffnung könnte trügerisch sein. Es könne eine echte Hürde darstellen, die im Energieausweis ausgewiesenen Daten korrekt zu interpretieren. Bereits die darin enthaltenen Begriffe von Primär- bis zur Endenergie seien nicht für jeden sofort verständlich. Huber sagte gegenüber dem dpa-Themendienst, es käme noch hinzu, dass erhebliche Abweichungen von den genannten Werten zu den tatsächlichen Verbrauchsdaten existieren können.

Unter anderem liegt dies daran, dass es sich bei den im Energieausweis genannten Zahlen zum Verbrauch um durchschnittliche Werte handelt. Nicht berücksichtigt wird dabei die Lage der einzelnen Wohnungen, zum Beispiel in einem großen Komplex aus Mietwohnungen. Huber erläuterte, dass der Verbrauch in einer Nordwohnung im ungedämmten Dachgeschoss mit wenig Sonneneinstrahlung und einem ungünstigen Heizverhalten um 30 Prozent höher ausfallen kann.
Beim Energieverbrauch sind deutliche Unterschiede möglich, abhängig davon, wie viele Menschen in einer Wohnung leben und wie lange diese sich dort täglich aufhalten. Zudem spielt es auch eine Rolle, wie die einzelnen Räume genutzt und beheizt werden. Dadurch können diejenigen, die sich auf den Wert, der im Energieausweis genannt ist, verlassen haben, unangenehme Überraschungen erleben. Viele wiegen sich in falscher Sicherheit, nur weil sie den Energieausweis gezeigt bekommen. Sinnvoller sei es, sich beim Vormieter zu erkundigen, wie hoch dessen Verbrauch war und ob dieser sich womöglich tagsüber kaum in seiner Wohnung aufgehalten hat. Aus Sicht des Verbraucherschützers ist es unbedingt empfehlenswert, sich bereits rechtzeitig nach dem Verbrauch zu erkundigen. Schließlich seien die Nebenkosten zwischenzeitlich zur zweiten Miete geworden.

Der Energieausweis ist für alle Immobilienbesitzer vorgeschrieben, die eine Wohnung vermieten oder ein Haus verkaufen wollen. Grundsätzlich wird laut den Erklärungen von Huber dabei zwischen 2 Arten unterschieden: Bei Neubauten und auch bei älteren Gebäuden, die nicht saniert sind und weniger als fünf Wohnungen beinhalten, ist der Bedarfsausweis Pflicht. Der Verbrauchsausweis ist die weniger strenge Variante. Dieser gilt unter anderem für sanierte Gebäude und größere Wohnblöcke, die nicht saniert sind. Der Energieverbrauch in Kilowattstunden auf der Grundlage von mindestens 3 Jahren als Zeitraum wird im Verbrauchsausweis angegeben.




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