Ab 2010 gilt das Gendiagnostikgesetz

  1. 28.12.2009 12:32
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Das Gendiagnostikgesetz tritt am 1. Februar 2010 in Kraft. Dabei handelt es sich um ein deutsches Gesetz, in dem die genetischen Untersuchung bei Menschen geregelt wird und auch die Verwendung der genetischen Proben. Bereits seit dem 1. August 2009 sind Teile des Gesetzes bereits gültig.

Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung, für medizinische Zwecke, im Arbeitsleben sowie im Versicherungsbereich werden mit diesem Gesetz geregelt. Verstöße gegen das Gendiagnostikgesetz gelten als Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten und werden entsprechend verfolgt. Mit diesem Gesetz soll die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer genetischen Eigenschaften verhindert werden.

Neben der reinen Analyse der Gene betrifft das Gendiagnostikgesetz im engeren Sinne auch die Analysen nicht-kodierender DNA-Abschnitte. Sogenannte life style Tests, wie Gentests, die zur Untersuchung einer Veranlagung zur Homosexualität oder zur Musikalität durchgeführt werden, fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich.




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