Der Arbeitgeber sprach gegenüber einer Altenpflegehelferin eine fristgerechte Kündigung aus. Die schweren Vorwürfe, dass die in einer Seniorenwohnanlage beschäftigte Altenpflegehelferin eine Bewohnerin, die an Parkinson leidet, angerempelt hat und diese dadurch stürzte. Gleichzeitig warf er der Altenpflegehelferin die unterlassene anschließende Versorgung der Bewohnerin vor und gab diese Situation als Grund für die Kündigung an.
Diese schweren Vorwürfe erhob der Arbeitgeber in der Betriebsratsanhörung vor der Kündigung und ließ dabei gleichzeitig verlauten, dass die Altenpflegehelferin durch ihr Verhalten für eine Pflegestation nicht tragbar sei. Die Altenpflegehelferin klagte gegen die fristgerechte Kündigung vor dem Arbeitsgericht in Lübeck. Die Richter am LAG sahen die Klage auf Kündigungsschutz als stattgegeben an und urteilten, dass das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Der Arbeitgeber wurde dabei zur Zahlung einer Abfindung verurteilt.
Laut Ansicht des LAG war die Kündigung als sozialwidrig zu erachten, da dieser keine Abmahnung vorausgegangen war. Der Vorwurf der Verantwortungslosigkeit seitens des Arbeitgebers war nach Ansicht der Richter für eine Pflegemitarbeiter schwerwiegend und nicht erwiesen. Daher steht der Altenpflegehelferin nach Ansicht der Experten der ARAG eine entsprechende Abfindung und die Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu.
LAG Schleswig-Holstein, Az: 2 Sa 105/09