Für einige Jugendliche, die im Herbst eine Ausbildung beginnen konnten, ist der Berufsstart mit einem Umzug in die eigenen 4 Wände verbunden. Da Azubis nur Lohn oder Gehalt in geringer Höhe erhalten, bleibt davon durch die eigene Wohnung häufig kaum noch etwas zum Leben übrig. Hier kann der Tipp der Experten der ARAG weiterhelfen, denn Jugendliche, die eine Ausbildungsstelle haben, die zu weit vom eigenen Elternhaus entfernt liegt sowie volljährige Azubis, die einen eigenen Hausstand haben, können über die BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) eine finanzielle Unterstützung beantragen.
Bei der Antragsstellung auf BAB wird jedoch das gemeinsame Einkommen der Eltern oder auch des eigenen Ehepartners entsprechend berücksichtigt. Das Einkommen der Eltern oder des Ehepartners darf nicht über dem monatlichen Freibetrag liegen. Dieser liegt bei 2.105 € bei einer auswärtigen Unterkunft und 1.555 € für den eigenen Hausstand. Eine reine schulische Ausbildung berechtigt die Azubis nicht zum Bezug von BAB – diese wird nur für Azubis in ihrer ersten Ausbildung gewährt.
Leistungen aus der BAB werden von der Agentur für Arbeit grundsätzlich erst ab Datum der Antragsstellung ausbezahlt. Eine rückwirkende Zahlung kann erfolgen ab Beginn des Monats, in dem ein Antrag auf den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe gestellt wurde. Die örtlichen Arbeitsagenturen stehen für weitere Informationen über BAB zur Verfügung. Die Azubis können zudem vorab über den Internetrechner unter www.babrechner.arbeitsagentur.de überprüfen, ob ihnen Leistungen aus der Berufsausbildungsbeihilfe zustehen und in welcher Höhe diese liegen werden.