Rentenversicherung 2010: Änderungen in 2010 in den Rechengrößen

  1. 30.12.2009 14:34
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Am bisherigen Beitragssatz von 19,9 Prozent zur gesetzlichen Rentenversicherung ändert sich in 2010 nichts. Über die Neuerungen im Hinblick auf die Rechengrößen gibt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover die aktuellen und wichtigen Informationen bekannt:

Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 100 € auf 5.500 € monatlich erhöht. Bei der Beitragsbemessungsgrenze handelt es sich um die Verdienstgrenze, ab der Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich verpflichtend Beiträge an die Rentenversicherung abführen müssen.

Der Mindestbeitrag liegt auch in 2010 weiterhin bei 79,60 € pro Monat. Der Höchstbeitrag wird von 1.074,60 € auf 1.094,50 € pro Monat angehoben.

Alle die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, können sich zwischen dem Höchstbeitrag und dem Mindestbeitrag entscheiden. Rückwirkend können für 2009 noch bis 31.03.2010 freiwillige Beiträge abgeführt werden. In diesem Fall liegt der Höchstbeitrag bei 1.074,60 €.

Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind, können zwischen 3 Varianten wählen. Die Auswahl liegt zwischen dem Höchstbeitrag, dem Einkommen angepassten, einkommensgerechten Beitrag und einem sogenannten Regelbeitrag. Dieser orientiert sich am durchschnittlichen Verdienst. Der Regelbeitrag wird im Jahr 2010 um etwa 7 € auf 508,45 € pro Monat erhöht.

Ein Dazuverdienst wird für Bezieher von Teilzeitrenten in Höhe von 1,4 Prozent mehr als bisher erlaubt. Alle, die eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente vor dem 65. Lebensjahr beziehen, können diese Möglichkeit des Dazuverdienens in Anspruch nehmen. Das Dazuverdienen ist für Rentenempfänger ab dem 65. Lebensjahr in unbegrenzter Höhe möglich.




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