Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bekannt gegeben, dass die derzeit gültigen gesetzlichen Mindestnettobeträge auch für das kommende Jahr fortbestehen.
Diese Nachricht ist vor allem für Altfälle interessant, also Beschäftigte, die ihre Altersteilzeit vor dem 01.07.2004 begonnen haben. Diese Beschäftigten haben Anspruch auf Aufstockung des Teilzeitentgelts um 20% durch den Arbeitgeber, mindestens aber auf 70% des bisherigen Arbeitsentgelts abzüglich der gesetzlichen Pauschalabzüge.
Die Festlegung der gesetzlichen Mindestnettobeträge erfolgte per Verordnung. In den Fällen, in denen der Altersteilzeitarbeitsplatz wieder besetzt wird, erfolgt eine Erstattung der Mindestnettolöhne durch die Bundesagentur für Arbeit.
Die Förderung wird zum 30.06.2010 auslaufen, da die maximale Förderdauer 6 Jahre beträgt. Bundesweit geht man von etwa 1.000 Altfällen aus. Da es sich um eine recht kleine Zahl von Antragstellern innerhalb eines überschaubaren Zeitfensters handelt, wird keine neue Verordnung erlassen. Dadurch wird Bürokratie abgebaut, was Behörden und Unternehmen zu Gute kommt.
Wer mehr zum Thema Altersteilzeit wissen möchte, sollte sich an die örtliche Arbeitsagentur wenden, die in der Regel kostenlose Beratungen anbieten.