Riester-Verträge: Riester Zulage jetzt beantragen

  1. 05.01.2010 08:58
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Steuervorteile und Zulagen vom Staat machen die Riester-Verträge trotz eventuell hoher Abschlusskosten für Sparer attraktiv. Nach der Beurteilung von Stiftung Warentest lohnt es sich für die meisten Deutschen, einen Sparvertrag über Riester abzuschließen. Doch ohne Antrag wird die Zulage vom Staat nicht ausbezahlt. Für das Jahr 2009 wurden bisher von jedem Dritten noch kein Antrag auf die Zulage gestellt. Dies sollte unbedingt bis spätestens 31.12.2010 erfolgen, um auf die staatlichen Zuschüsse nicht verzichten zu müssen.

Für Bürger zwischen 40 und 50 Jahren ist die klassische Riester-Rente vor allem interessant, wenn diese sicher davon ausgehen können, die Kosten für die monatlichen Raten über die komplette Laufzeit bezahlen zu können. Ebenfalls ist die Riester-Rente für diese Altersgruppe interessant, wenn kein Interesse besteht, sich aktiv um die eigene Altersvorsorge zu kümmern. Bereits beim Abschluss wird hier eine entsprechende Mindestrente von den Anbietern garantiert.

Riester-Fondsprodukte sind für jüngere Arbeitnehmer bis zu einem Alter von 45 Jahren vor allem interessant. Diese können dabei von den hohen Renditechancen innerhalb von Aktienfonds profitieren. Einige Versicherungen bieten eine breite Auswahl an Fonds, die fondsgebundenen Riester-Renten sind jedoch im Regelfall teurer als reine Fondsparpläne über Riester. Diese fondsgebundenen Riester-Renten eignen sich vor allem für jüngere Arbeitnehmer bis zu einem Alter von Anfang 40. Diese haben zwar den Nachteil von hohen Kosten bei den Versicherungsunternehmen, bieten dafür jedoch hohe Renditechancen.

Für die Bürger über 40 und auch noch in einem Alter von über 50 Jahren ist ein Riester-Banksparplan die ideale Alternative. Dies gilt zudem auch für jüngere Arbeitnehmer, die vorhaben, das Riester-Konto als Beleihung für eine Immobilienfinanzierung zu nutzen. Bei dieser Riester Variante haben die Sparer den Vorteil, dass von den Anbietern keine Provisionen oder Abschlusskosten berechnet werden.

Bausparkassen bieten zudem Wohn-Riester an – ebenso wie von den Banken das Riester-Darlehen angeboten wird. Beide Arten der Riester-Förderung stellen für eine Finanzierung einer selbst genutzten Immobilie eine gute Wahl dar. Wer jedoch nicht plant, das Geld aus der Riester-Förderung in eine selbst genutzte Immobilie zu investieren, ist mit den anderen Riester Produkten besser beraten.

Private Vorsorge im Hinblick auf das Alter ist auf jeden Fall notwendig, da im Alter die Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung allein nicht ausreichen werden. Für alle Varianten an Altersvorsorge fallen Kosten an, der Vorteil bei den Riester-Verträgen liegt darin, dass der Staat Zuschüsse bezahlt. Wenn mindestens 4 Prozent des Jahresbruttoeinkommens eingezahlt wird, liegt die Grundzulage für Riester-Vertrage bei 154 € jährlich. Für jedes Kind werden zusätzlich 185 € jährlich als Zulage bezahlt, sofern für das Kind noch Kindergeld beansprucht wird. 300 € pro Jahr bezahlt der Staat als Zuschuss für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden.

Über die Steuererklärung können sich die Riester-Sparer die Steuern auf den gesamten Betrag und auf die Zulagen zurückholen. Informationen im Hinblick auf die Fragen, für wen welcher Riester-Vertrag die ideale Lösung darstellt, stehen auf www.test.de zur Verfügung.






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