Intelligente Stromzähler sind Pflicht in Neubauten

  1. 06.01.2010 10:27
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Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt seit Jahresbeginn für Neubauten die Installation der neuen Zählergeneration vor. Diese intelligenten Nachfolger der bisherigen schwarzen Stromzähler sind gemäß der Regelung im Energiewirtschaftsgesetz auch bei größeren Renovierungen und Sanierungen von bereits bestehenden Gebäuden verpflichtend. Durch die Anzeige der neuen Zählergeneration des Verbrauchs, der nach Tageszeiten aufgeschlüsselt wird, können diese auch zum Energiesparen beitragen.

Privatpersonen, die einen neuen intelligenten Stromzähler einbauen lassen wollen, obwohl für das Wohngebäude noch keine Verpflichtung besteht, können den Smart Meter beim ausgewählten Messstellenbetreiber bestellen. Die Preisangaben gehen hier laut Pressemeldungen deutlich auseinander. Laut der Deutschen Energie-Agentur – dena – in Berlin fallen dafür Kosten zwischen 45 und 79 € an. Pressemeldungen in Süddeutschland zufolge liegt der Installationspreis bei etwa 150 €. Auskunft über den tatsächlichen Preis kann sicher bei den Messstellenbetreibern eingeholt werden. Die Investition kann auf jeden Fall lohnenswert sein, da der eigene Verbrauch jederzeit über das Internet abgerufen werden kann, was durchaus zum Strom und Geld sparen beiträgt.

Bei einzelnen Stromanbietern bestehen bereits Tarife, die nach Tageszeit variieren. Dies kann dem Verbraucher deutlich zum Kosten sparen anleiten, wenn die Spülmaschine, Waschmaschine oder Trockner zu einer Tageszeit angeschaltet werden, in der der Strompreis günstig ist. Ab Ende 2010 gilt für alle Stromanbieter die Pflicht, tageszeitvariable Tarife anzubieten.

Die intelligenten Zähler bieten die Möglichkeit, Stromfresser im Haushalt zu ermitteln, sodass diese durch energiesparende Geräte ersetzt werden können. Bei im Haushalt befindlichen Geräten, die ebenfalls intelligent sind, können die intelligenten Stromzähler mit diesen kommunizieren, um den jeweiligen Verbrauch zu ermitteln. Alte Haushaltsgeräte können laut dena auch entsprechend nachgerüstet werden.

Die Pflicht zum Einbau intelligenter Stromzähler in Neubauten ist klar geregelt – im Hinblick auf die Installation der neuen Zählergeneration bei Renovierungen wird im Rahmen der EU-Gebäuderichtlinie festgelegt, wann es sich um eine größere Renovierung handelt. Als Anhaltspunkt wird darin angegeben, dass es sich um größere Renovierungen handelt, wenn ein Viertel der Hüllfläche des Gebäudes renoviert oder saniert werden soll. Ein weiteres Kriterium ist der Gesamtwert der Renovierung – entspricht die Renovierungsmaßnahme mindestens einem Viertel des Gesamtwerts des Wohngebäudes, handelt es sich ebenfalls um eine größere Renovierung.





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