Im Hinblick auf unerwünschte Werbung, Wechsel des Providers sowie auf Internetsperren werden die Rechte der Handy- und Internet-Nutzer durch die aktuellen Beschlüsse im EU-Parlament in Zukunft gestärkt. Dabei wurden einheitliche Standards in der europaweiten Kommunikationen festgelegt. Die Umsetzung der neuen Beschlüsse wird allerdings erst etwa Mitte 2011 erfolgen. Auch wenn bis dahin noch die Geduld der Nutzer gefragt ist, stellen die Experten der ARAG bereits die einzelnen Fakten vor:
Zeitrahmen:
Die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte bereits im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach der Veröffentlichung müssen die Staaten der EU die Vorgaben in nationales Recht umsetzen, wofür ein Zeitrahmen von eineinhalb Jahren festgelegt ist. Bis spätestens Juni 2011 sollte das Inkrafttreten der Änderungen umgesetzt sein.
Anbieterwechsel:
Mit der Änderung soll ein Wechsel der Anbieter innerhalb eines Tages möglich werden und gleichzeitig die eigene Rufnummer mitgenommen werden können. Von den Anbietern war häufig die Rufnummernmitnahme erschwert worden und der Wechsel über lange Zeit verzögert worden.
Vertragslaufzeiten:
Die Verbraucher haben mit der künftigen Änderung mehr Rechte gegenüber den Anbietern. Die Laufzeit der Verträge darf maximal auf 24 Monate festgelegt werden. Ab Inkrafttreten der Änderung sind die Anbieter zudem verpflichtet, auch Ein-Jahres-Verträge anzubieten.
Tarife und Preise:
Die Änderung hat zwar keine generelle und automatische Preissenkung zur Folge, die Verbraucher sollen jedoch mit Inkrafttreten bessere Informationen über die Preise und Vertragsbedingungen von den Anbietern erhalten. Mit der Änderung soll zudem ausgeschlossen werden, dass Anbieter von Internetdiensten die Techniken zur Übertragung verteuert oder unterdrückt. Dies soll zur Sicherung der Netzneutralität dienen, die von den Verbraucherschützern und Serviceanbietern verlangt wurde.
Barrierefreiheit für behinderte Nutzer:
Im Zuge der Verschärfung der Bestimmungen, um einen barrierefreien Zugang zu den Telekommunikationsdiensten zu ermöglichen, sind die Anbieter verpflichtet, entsprechende Geräte anzubieten. Mit diesen sollen die behinderten Nutzer die Möglichkeit haben, die Funktionen und Dienste zu beanspruchen.
Privatsphäre:
Die Internet-Anbieter und Telekommunikationsbetreiber sind verpflichtet, sämtliche Daten der Kunden so sicher aufzubewahren, dass ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Damit soll verhindert werden, dass Kontodaten, Namen, E-Mail-Adressen etc. absichtlich oder zufällig in die falschen Hände geraten können. Eigentlich sollten die Verbraucher doch erwarten können, dass dies bereits für die Anbieter selbstverständlich sein sollte – dies tritt jedoch wie die anderen Änderungen erst etwa Mitte 2011 in Kraft!
Werbung:
Zum Ablegen von Cookies auf den Computern der Verbraucher soll deren Zustimmung benötigt werden. Dies soll dazu beitragen, dass Internetnutzer einem unerwünschten Bombardement von unerwünschten Informationen nur aufgrund eines einzigen Besuchs auf einer Webseite ausgesetzt werden.
Internetsperren:
Betroffenen steht das Recht auf eine Anhörung innerhalb eines fairen Verfahrens zu, bevor ein Internetzugang, beispielsweise aufgrund von Raubkopien, gesperrt werden kann. Dies soll dazu beitragen, willkürliche Strafen zu verhindern. Es gibt allerdings Ausnahmefällen, in denen die Ermittler sofort eine Sperrung des Internetzugangs erwirken können. Dies gilt für die Verbreitung von Kinderpornographie sowie für Informationen im Hinblick auf Terrorismus. Später können die Betroffenen die Strafen vor Gericht anfechten.
Europaweite, einheitliche Rufnummern:
Die bereits kostenlose Notrufnummer 112 soll einheitlich für ganz Europa flächendeckend erreichbar sein. Für vermisste Kinder soll unter 116000 ein einheitliche Hotline eingerichtet werden. Festgelegt wurde ebenfalls die Einrichtung einer einheitlichen Nummer, über die gestohlene Handys gemeldet und sofort gesperrt werden können. Dies soll jedoch erst in ferner Zukunft erfolgen, ebenso wie die einheitliche Vorwahl für sämtliche Länder der EU, die dann 3883 lauten soll.