Anwohner, Haus- und Grundstücksbesitzer sind zum Räumen und Streuen auf dem Gehweg verpflichtet. Kommt es bei einem Fußgänger zu einem Sturz mit Verletzungen, zahlt zwar die Krankenversicherung im ersten Moment. Die Kosten fordert diese jedoch vom Streupflichtigen zurück. Stellen verletzte Fußgänger Schmerzensgeldforderungen, dann übernimmt diese die private Haftpflichtversicherung. Eine
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung bietet Schutz für Eigentümergemeinschaften und Vermieter von Wohngebäuden.
Kommt es zu mehreren Unfällen, in denen die Versicherungen in Anspruch genommen werden, verliert der Streupflichtige seinen Versicherungsschutz, wenn der Versicherte sich nicht an die Verpflichtung zum Räumen und Streuen auf Gehwegen hält. Im Falle des Verlusts des Versicherungsschutzes muss der Versicherte die Kosten für Schäden aus eigener Tasche tragen.
Jedoch können Fußgänger nicht wegen jeder kleinen Eisfläche einen Anspruch auf Ersatz des Schadens erwirken. Vielmehr sind auch die Fußgänger verpflichtet, beim Gehen auf dem Gehweg entsprechend aufzupassen, um Stürze zu vermeiden.