Abo-Abzocker: Androhung von Schufa-Eintrag ist rechtwidrig

  1. 19.01.2010 12:36
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Immer mehr Verbraucher berücksichtigen den Rat der Verbraucherzentralen, Rechnungen von Abo-Abzockern im Internet nicht zu begleichen. Dies veranlasst die Abo-Abzocker, Einschüchterungsversuche der Betroffenen mit Mahnungen zu starten. Dabei wird häufig auch mit einem negativen Eintrag bei der Schufa gedroht, für den Fall, dass die offene Rechnung nicht beglichen wird. Bei einer bestrittenen Forderung ist jedoch die Androhung eines negativen Schufa-Eintrags rechtswidrig. Die Sprecherin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt verweist dabei auf auf den Beschluss im Urteil des Amtsgerichts Halle, Az: 105 C 4636/09 vom 9. Dezember 2009. In diesem wurde es dem Betreiber der umstrittenen Webseite outlets.de, Icontent GmbH untersagt, gegen eine Verbraucherin, die sich gegen die Begleichung der Rechnung gewehrt hatte, einen negativen Eintrag bei der Schufa zu veranlassen.

Aktuell warnt die Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt vor einer erneuten Kostenfalle im Internet. Die auf der Internetseite outlets.de angegeben Adressen für Schnäppchenkäufe klingen für die Verbraucher auf den ersten Blick verlockend. Auf outlets.de befinden sich über 1.200 Adressen, Infos und Tipps rund um Fabrikverkauf. Wie eine Sprecherin der Verbraucherzentrale in Halle mitteilte, werden auf dieser Internetseite Schnäppchen versprochen, um beim Einkauf bis zu 80 Prozent sparen zu können. Der Haken dabei ist die notwendige Registrierung, bei der die persönlichen Daten zum Eintrag gefordert werden. Innerhalb kurzer Zeit erhalten die registrierten Nutzer dann eine Rechnung über 96 €, die für einen Abonnementvertrag, der angeblich kostenpflichtig sei, verschickt wird.

Wie die Verbraucherschützerin mitteilte, handelt es sich dabei um das bekannte Strickmuster der bekannten, zahlreichen Abofallen, die im Internet kursieren. Durch eine ledigliche Registrierung kommt nach Auffassung der Verbraucherzentrale jedoch keinesfalls ein Vertrag zustande, der als Rechtfertigung für diese Kostenpflicht angesehen werden könne. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass solche Rechnungen nicht beglichen werden sollten. Betroffene können auf der Internetseite vzsa.de einen Musterbrief herunterladen, um die Forderungen abwehren zu können. Bei einer Androhung der Abo-Abzocker, einen negativen Eintrag bei der Schufa zu veranlassen, handelt es sich um eine Rechtswidrigkeit.




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