Vorsicht: unseriöse Angebote zum Stromanbieter-Wechsel

  1. 20.01.2010 12:42
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Die Verbraucherzentrale NRW warnt Stromkunden vor den angeblich neutralen und seriösen Beratern, die aktuell im Eingangsbereich vieler Supermärkte im "Verbraucherforum Energie" Unterstützung beim Wechsel der Stromanbieter anbieten. Die Masche dieser angeblich unabhängigen Berater liegt darin, dass die Eile und Hektik der Kunden ausgenutzt werden, die den vorgelegten Vertrag allenfalls kurz überfliegen und unterzeichnen.

Dabei handelt es sich laut der Warnung der Verbraucherzentrale NRW keinesfalls um eine seriöse Beratung, die den kostengünstigsten Stromanbieter vermittelt – vielmehr wird den Kunden ein bindender Vertrag von Vattenfall zur Unterzeichnung vorgelegt. Dass die Daten in dem Vertrag aus einem gängigen Tarifrechner stammen, kann nicht nachgeprüft werden. Anstelle einer unverbindlichen Beratung erhalten die Interessenten einen Vertrag des Stromkonzerns Vattenfall. Von unabhängiger Beratung kann hier auf keinen Fall gesprochen werden.

Die Argumente der angeblich unabhängigen Berater sind dabei keinesfalls wahr. Es wird beispielsweise behauptet, dass die auf dem Vertrag gezeichnete Unterschrift erst dann gültig wird, sobald die Eintragung der Zählernummer erfolgt ist. Allerdings wird die Zählernummer umgehend von den Beratern telefonisch angefragt und sofort in das jeweilige Formular übertragen. Vorsicht: Sobald eine Unterschrift geleistet wurde, handelt es sich rechtlich gesehen um eine verbindliche Erklärung, bzw. Zustimmung.

Die Verbraucherzentrale NRW rät bei solchen Verträgen generell zur Vorsicht. Bei tatsächlichem Interesse sollte keinesfalls direkt vor Ort unterzeichnet werden, sondern eine Aushändigung des Vertragsmusters erbeten werden. Dies können die Verbraucher dann in aller Ruhe zuhause kontrollieren und zudem einen Vergleich mit weiteren Anbietern durchführen. Wer bereits einen solchen Vertrag im "Verbraucherforum Energie" unterzeichnet hat, kann das Widerrufsrecht in Anspruch nehmen. Innerhalb von 2 Wochen kann diese Vertragserklärung widerrufen werden.





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