Seit dem 1. Januar 2010 gibt es die Barmer GEK – der Kassenriese mit entstand durch die Fusion von GEK und Barmer. Betroffen von der Fusion sind insgesamt etwa 8,5 Millionen gesetzlich Versicherte, für die sich dadurch einige Änderungen ergeben. Die früheren Versicherten bei der Barmer profitieren von dieser Fusion, für die früheren GEK Versicherten dagegen ergeben sich überwiegend Nachteile. Dies ergab ein Vergleich der alten und neuen Satzungen der Versicherungen durch die Stiftung Warentest.
Zwar wurde von Seiten der GEK vor der Fusion versichert, dass für die Versicherten das gewohnte Niveau bei Leistung und Service weiterhin bestehen bleibt, dennoch resultieren für die ehemaligen Versicherten der GEK zahlreiche Nachteile:
Hausarztprinzip:
Die ärztliche Versorgung, die sich auf den Hausarzt konzentriert, soll nach der Fusion zumindest vorerst nicht weiter bestehen. Durch das Hausarztprinzip mussten sich die GEK-Versicherten bisher ein Jahr an einen Hausarzt binden und konnten nur über eine Überweisung den Facharzt aufsuchen. Dies hatte für die Versicherten den Vorteil einer Prämie oder einer geringeren Praxisgebühr.
Häusliche Krankenpflege:
Von der GEK wurden vor der Fusion Mehrleistungen für 128 Tage bezahlt, sofern eine Behandlung im Krankenhaus dadurch verkürzt oder vermieden werden konnte. Nach der Fusion werden diese Mehrleistungen nur noch für höchstens 28 Tage von der Barmer GEK bezahlt.
Hautkrebsscreening:
Kürzungen müssen die ehemaligen GEK Versicherten auch in der Leistung beim Hautkrebsscreening in Kauf nehmen. Die Mitglieder der GEK konnten, mit Ausnahme von den Versicherten in Hessen, diese Leistung jährlich in Anspruch nehmen – dies betraf auch Mitglieder unter 35 Jahren. Nach der Fusion werden die Kosten für diese Untersuchung nur noch alle 2 Jahre übernommen.
Da die Mitglieder der Barmer diese Zusatzleistung vorher gar nicht in Anspruch nehmen konnten, ist die Fusion für diese Versicherten hier zum Vorteil.
Schutzimpfungen für Reisen ins Ausland:
Ehemalige GEK-Versicherte müssen sich auch im Bereich der Schutzimpfungen für Auslandsreisen umstellen. Die Kosten für eine Impfung gegen Gelbfieber, Cholera, Typhus oder Hepatitis werden nach der Fusion nicht mehr von der Kasse getragen.