Barmer GEK Fusion - alle Änderungen

  1. 25.01.2010 11:41
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Die seit dem 1. Januar 2010 durchgeführte Fusion der beiden früheren Krankenkassen Barmer und GEK zum Kassengiganten Barmer GEK ist mit zahlreichen Änderungen verbunden. Vor allem die ehemaligen GEK-Kunden sind unter den insgesamt rund 8,5 Millionen gesetzlich Versicherten bei dem neuen Kassenriesen benachteiligt.

Die GEK hatte zwar gegenüber ihren Kunden versichert, dass diese weiter mit dem gewohnten Niveau an Service und Leistung rechnen können – dennoch ergeben sich gravierende Änderungen im System. Eher im Vorteil sind im Vergleich dagegen die früheren Versicherten der Barmer.

Hier die wichtigsten Änderungen:

In erster Linie fallen für die früheren Versicherten der GEK eine Mehrleistungen weg, die vor der Fusion übernommen wurden. Zuvor hatten die GEK-Versicherten die Möglichkeit, eine erweiterte Leistung für das Hautkrebsscreening in Anspruch zu nehmen. Diese wurde sogar mit Ausnahme von Hessen für Mitglieder jährlich angeboten, die noch unter 35 Jahre alt waren. Nach der Fusion kann diese Untersuchung nur noch alle 2 Jahre beansprucht werden. Für die früher bei der Barmer Versicherten dagegen bestand diese Zusatzleistung überhaupt nicht.

Zurückstecken müssen die früheren GEK-Versicherten auch im Bereich der häuslichen Krankenpflege. Wenn dadurch eine Vermeidung von Krankenhausbehandlungen angestrebt werden konnte oder diese entsprechend kürzer gestaltet werden konnte, wurde diese Leistung vor der Fusion für 182 Tage angeboten. Nun gilt der Leistungsanspruch lediglich noch für maximal 28 Tage.

Das Hausarztprinzip, bei dem die GEK-Versicherten vor der Fusion durch die Bindung an den Hausarzt eine Prämie erhielten oder eine geringere Praxisgebühr bezahlen mussten, gibt es zunächst nach der Fusion nicht. Mit dem Hausarztprinzip mussten die Versicherten immer zuerst den Hausarzt aufsuchen und sich an die Fachärzte überweisen lassen.

Leistungen für Schutzimpfungen bei Auslandsreisen gibt es nach der Fusion nicht mehr. Zuvor wurden die Kosten für Schutzimpfungen für die damaligen Versicherten der GEK übernommen. Somit konnten diese sich auf Kosten der GEK etwa gegen Gelbfieber, Hepatitis, Typhus oder Cholera impfen lassen.




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