Kinderleicht: Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

  1. 27.01.2010 09:54
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Gesetzlich Versicherte haben seit dem 1. Januar 1996 die Möglichkeit, ihre Krankenkasse frei auszuwählen. Der Wechsel ist zwar generell einfach, dennoch gibt es eine Punkte, die zu beachten sind:

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse können sich für eine neue gesetzliche Krankenversicherung in allen gesetzlichen Krankenkassen entscheiden. Diese müssen jedoch entweder im Bundesland, wo der Arbeitgeber seinen Sitz hat oder im Bundesland des eigenen Wohnsitzes für die Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Zu diesen Kassen zählen die AOK als Allgemeine Ortskrankenkasse, die IKK als Innungskrankenkassen, die verschiedenen BKK Betriebskrankenkassen und im Bereich der Ersatzkassen beispielsweise die Technikerkrankenkasse oder die DAK.

Generell kann jeder Versicherte in der GKV jederzeit wechseln. Die schriftliche Kündigung an die momentane Krankenkasse muss dabei innerhalb der vorgegebenen Frist von 2 Monaten zum Monatsende erfolgen. Im Anschluss sind die Mitglieder in der neuen gesetzlichen Krankenkasse mindestens 18 Monate lang an den Vertrag gebunden. Sollte nach der Kündigung kein Eintritt in eine neue Krankenkasse erfolgt sein, folgt automatisch eine Wiederaufnahme in die alte Krankenkasse.

Alle Versicherten in der GKV können ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, falls die aktuelle Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben sollte. Nach dem Inkrafttreten des Zusatzbeitrags kann innerhalb von 2 Monaten außerordentlich gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn nach einem Wechsel die 18 Monate in der neuen Vertragsbindung noch nicht erfüllt sind.

Für die Mitglieder, die freiwillig einen Wahltarif in der GKV ausgesucht haben, besteht dieses Recht zur Kündigung meistens nicht. Bei der Entscheidung für einen der Wahltarife der Krankenkassen kommt eine Vertragsbindung von 3 Jahren zum Tragen.

Zum Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen muss die formlose Kündigung unter Einhaltung der genannten Fristen erfolgt sein und ein Mitgliedsantrag bei einer neuen Krankenkasse vorgelegt werden.

Nicht ganz so einfach ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung. Hier muss bei einem Wechsel abgewartet werden, ob die Aufnahme nach der Auswertung der Gesundheitsfragen in die PKV gesichert ist.





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