Einige gesetzliche Krankenkassen haben bereits angekündigt, in nächster Zukunft einen Zusatzbeitrag von den Versicherten zu erheben. Gegen dieses Vorhaben sind laut einem Behördensprecher des Kartellamts bereits einige Beschwerden von Verbrauchern eingegangen, wie die ARD auf ihrer Homepage berichtete. Daher wird sich das Kartellamt ausführlich mit den Zusatzbeiträgen beschäftigen, da auch die Krankenkassen im Grundsatz als Unternehmen angesehen werden müssen und damit dem Kartellrecht, unter Berücksichtigung einiger Ausnahmefälle, unterliegen.
Kritik an den geplanten Zusatzbeiträgen kommt nicht nur von den Verbrauchern, sondern auch aus der Politik. In der CDU CSU Fraktionssitzung soll Kanzlerin Merkel gegenüber den neuen Zusatzkosten für Patienten ihre Kritik zum Ausdruck gebracht haben. Wie Teilnehmer an der Fraktionssitzung berichteten, soll die Kanzlerin angekündigt haben, die Pläne der Krankenkassen genau zu verfolgen. Dabei soll Angela Merkel erwähnt haben, dass für solch ein Vorgehen in anderen Fällen ein Einschreiten des Kartellamts notwendig wäre.
Dem Starttermin 1. Februar steht die Verbraucherministerin Ilse Aigner kritisch gegenüber. In der Rheinischen Post gab Frau Aigner an, dass seitens der Krankenkassen ein Hinweis über eine Erhöhung spätestens einen Monat vor Fälligkeit des jeweiligen Beitrags an die Mitglieder ergehen müsste. Im Falle der beiden Krankenkassen KKH-Allianz und DAK, die erst am vergangenen Montag einen Zusatzbeitrag von 8 € angekündigt hatten, wäre die Einhaltung von einem Monat für die Bekanntgabe vor Fälligkeit ab 1. Februar nicht gegeben.
Die Krankenkassen dagegen sehen sich trotz heftiger Kritik im Recht, die Zusatzbeiträge einzufordern. Mit fast vier Millionen Euro soll in diesem Jahr bei den gesetzlichen Kassen eine enorme Lücke in den Finanzen entstehen. Da für die Kassen die Mittel aus dem Gesundheitsfonds offensichtlich nicht ausreichen, sind diese tatsächlich berechtigt, die Lücken über Zusatzbeiträge zu schließen. Birgit Fischer, die Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK als größte deutsche Krankenkasse seit der Fusion zum Jahreswechsel, sieht die Schuld für die Notwendigkeit der Zusatzbeiträge in der Politik. Es handle sich dabei nicht um eine willkürliche Entscheidung seitens der Krankenkassen, äußert sie gegenüber der Zeitung Neues Deutschland und bezeichnet dies als Stimmungsmache, die auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird. Die Krankenkassen werden laut den Angaben von Frau Fischer großem Druck ausgesetzt, die Versicherten schlittern einfach automatisch in die Situation und die Kopfpauschale soll dann in einem neuen Finanzierungssystem die Lösung darstellen.
Das Vorgehen des Kartellamts zur Überprüfung der Zusatzbeiträge wird sowohl vom Arbeitgeberverband, als auch von den Verbraucherschützern begrüßt. Dieter Hundt, der BDA-Präsident bezeichnete die gemeinsame Ankündigung von Zusatzbeiträgen durch die Krankenkassen als wettbewerbsfeindlich. Laut Ansicht von Evelyn Kessler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg besteht für die Patienten keine Chance, sich dagegen zur Wehr zu setzen, wenn die Einforderung von Zusatzbeiträgen von fast allen Krankenkassen angekündigt werden.
Immerhin haben diejenigen, die einen nennenswerten Steuersatz zahlen, die Möglichkeit, von der steuerlichen Absetzbarkeit zu profitieren. Wie das Bundesfinanzministerium mitteilte, werden die Zusatzbeiträge als reguläre Kassenbeiträge anerkannt und können somit in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden.