Mit der Aufforderung, dass die Regierung für die Kinder aus Hartz IV-Familien ein Herz zeigen müsse, rief die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Hannelore Kraft die Bundesregierung zum Verzicht auf die Rückforderung der zu viel bezahlten 20 € Kindergeld auf. Die betroffenen Familien sollten das Geld nicht zurückzahlen müssen, sondern behalten dürfen.
Die
Kindergelderhöhung zum 1. Januar 2010 war nicht wie gesetzlich vorgegeben mit dem Arbeitslosengeld II – Hartz IV – verrechnet worden. Daher haben einige Familien in Hartz IV zu viel Kindergeld in Höhe von 20 € erhalten (siehe
Kindergeld wird von Hartz4 abgezogen). Hannelore Kraft, die nicht nur als SPD Bundesvorsitzende fungiert, sondern auch als SPD-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in NRW im Mai gilt, betont, dass die Fehler allein bei der Bundesagentur für Arbeit zu suchen sind und diese somit auch die Verantwortung für den Fehler tragen müsse. Wie Frau Kraft ausdrücklich mitteilte, würde sich die Rückforderung des Geldes allein wegen des immensen Bürokratieaufwands nicht lohnen. Im Zweifelsfall fallen für die Rückforderungen höhere Kosten an, als die zu viel ausbezahlten 20 € beim Kindergeld in Hartz IV.