Wie die Bundesfamilienministerin gegenüber der Bild am Sonntag mitteilte, sei mit Wolfgang Schäuble CDU, dem Finanzminister vereinbart, dass sämtliche familienpolitischen Leistungen bis 2013 genau überprüft werden sollen. Dies gelte von den Bereichen Ehegattensplitting bis hin zur Leistung von Kindergeld.
Wie Frau Köhler verkündete, soll dann offensichtlich werden, welche familienpolitischen Aktionen sich bewährt haben und welche nicht. Gleichzeitig versicherte die Bundesfamilienministerin, dass sich nichts an dem aktuellen Gesamtvolumen der Leistungen für Familien von etwa 250 Millionen Euro ändern soll. Es soll keinesfalls eine Kürzung der Mittel angestrebt werden, diese sollten lediglich effizienter eingesetzt werden. Trotz der Kritik an der Vielzahl der verschiedensten Leistungen, die bereits seit Jahren besteht, gab es noch nie eine systematische Überprüfung der 150 Varianten.
Die Bundesfamilienministerin beteiligte sich gut eine Woche vor dem anstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf die Höhe der Sätze für Hartz-IV Leistungen an der neu belebten Debatte in Bezug auf Leistungsbezüge von Langzeitarbeitslosen. Nach Meinung von Frau Köhler sollten die Anreize, eine Vollzeitstelle anzunehmen, speziell für Empfänger von ALG II erhöht werden. Zusätzliche Verdienste seien für viele Arbeitslose lohnenswert im Gegensatz zu den regulären Vollzeitbeschäftigungen. Die bestehenden Anreize müssen umgekehrt werden, schließlich gehe es bei Hartz IV in der Hauptsache darum, dass die Schwachen vor den Faulen geschützt werden sollen.
Die Debatte um den Bezug von ALG II – Hartz IV wurde dadurch neu belebt.
Martin Behrsing, der Vorsitzende des Erwerbslosenforums in Deutschland warf der Bundesfamilienministerin vor, sich an einer Hetzkampagne gegen Hartz IV zu beteiligen, wie dies zuvor vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch geschehen sei. Der hessische Ministerpräsident hatte die Forderung ausgesprochen, dass für kommunale Arbeiten die Langzeitarbeitslosen in höherem Maße eingespannt werden sollten. Gleichzeitig forderte Koch eine Verschärfung der Verpflichtung zur Arbeit für die Empfänger von ALG II und Hartz IV.
Ursula von der Leyen CDU, die Bundesarbeitsministerin, forderte, dass am Anfang der Diskussion eine Perspektive stehen und keine Drohkulisse aufgebaut werden sollte. Frau von der Leyen vertrat die Ansicht, dass Alleinerziehende eine Kinderbetreuung benötigen und keine Arbeitspflicht, gleichzeitig sollten durch Arbeitsangebote Auswege aus der Arbeitslosigkeit geschaffen werden. Nach ihrer Ansicht liegen die Regelsätze in Hartz IV bereits auf dem Niveau des Existenzminimums, ein Darunter kann es nicht geben.
Höhere Sätze in Ballungsgebieten würde der Ökonom Hans-Werner Sinn befürworten. Der Chef des ifo-Instituts München gab gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung an, dass es keinen Sinn mache, dass ALG II in allen Regionen und Städten in gleicher Höhe angesetzt sei. Schließlich seien die Lebenshaltungskosten, die je nach Stadt und Region durchaus unterschiedlich sind, zu berücksichtigen. Liegen die Lebenshaltungskosten am Wohnort eines Langzeitarbeitslosen niedriger, somit sinkt auch dessen Anreiz, wieder zu arbeiten. Sinn fordert, dass in Großstädten die Sätze für Hartz IV bis zu 6 Prozent höher liegen sollten, als in Gegenden mit schwacher Struktur und niedrigen Lebenshaltungskosten.
Für übernächsten Dienstag wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet vor allem zur Höhe der für Kinder geltenden Hartz-IV-Sätze.