Kindergelderhöhung: Beträge müssen von Hartz IV Empfängern zurückbezahlt werden

  1. 04.02.2010 13:38
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Bereits am Dienstag verlangte die Bundesagentur für Arbeit die Rückzahlung der zu viel bezahlten Kindergeldbeträge durch die Hartz IV-Empfänger. Dies sei korrekt, das das Kindergeld im Rahmen von Hartz IV und Arbeitslosengeld II als Einkommen gerechnet wir. Obwohl der Arbeitsminister von NRW, Karl-Josef Laumann, die Bundesagentur aufforderte, auf die Rückzahlungsverpflichtung zu verzichten, sollen die etwa 1,3 Millionen betroffenen Hartz-IV-Empfänger nun rückwirkend zum 1. Januar das zu viel erhaltene Kindergeld zurückzahlen.

Wie die Nürnberger Bundesagentur für Arbeit am Dienstag mitteilte, hätten die betroffenen Familien zwar Bescheide mit korrekten Beträgen erhalten – dennoch müsse der Betrag von 20 € wieder zurückbezahlt werden. Für die etwa 1,3 Millionen Hartz IV-Empfänger, die Kindergeld beziehen, wird die Anhebung des Kindergelds seit dem 1. Januar um 20 € damit teuer. Kindergeld gilt für Bezieher von Hartz IV und ALG II als Einkommen, somit sind die Erhöhungen von den laufenden Leistungen abzuziehen – rückwirkend zum 1. Januar 2010.

Karl-Josef Laumann CDU hatte den Verzicht auf die Rückzahlung gefordert. Im Westdeutschen Rundfunk wies er darauf hin, dass die Bundesagentur für Arbeit über den immensen Verwaltungsaufwand bei einer Rückforderung nachdenken sollte. Zudem sei damit zu rechnen, dass bei manchen Familien das Geld so knapp ist, dass Mahnverfahren drohen könnten. Aufgrund der Praktikabilität und der Pragmatik sei über einen Verzicht auf die Rückzahlung nachzudenken. Bei den Behörden gäbe es ohnehin ziemlich häufig Probleme, Bescheide zu erstellen, die tatsächlich rechtssicher sind.

Wie die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, Anja Huth, mitteilte, sind Bescheide für rund 2,2 Millionen Kinder von der Nachforderung betroffen. Durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben auch diese zum 1. Januar 2010 jeweils 20 € mehr Kindergeld erhalten. Da es bei dieser Kindergelderhöhung keine Übergangsregelung gab, wie sonst üblich, sei die Nachforderung notwendig. Bisher konnten die Eltern Beträge aus Erhöhungen des Kindergelds über einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten behalten, erst danach sei die Anrechnung auf das Einkommen erfolgt.





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