Wie aus der Jahresbilanz der Bundesagentur für Arbeit über den Leistungsmissbrauch von Hartz IV Empfängern ersichtlich ist, nahm die Zahl der Straf- und Bußgeldverfahren, die gegen Hartz IV Empfänger eingeleitet wurden, in 2009 um 1,8 Prozent zu. Knapp 165.000 Fälle mit Hartz IV Betrug wurden somit verzeichnet, bei denen es sich meist um falsche Angaben der Hartz IV Empfänger handelte. Die falschen Angaben der Langzeitarbeitslosen wurden gegenüber den Arbeitsgemeinschaften ARGE oder den Jobcentern gemacht, um über höhere Leistungen verfügen zu können. Macht ein Leistungsempfänger von ALG II unvollständige oder falsche Angaben im Hinblick auf mögliche Nebeneinkünfte oder das Vermögen, liegt ein Leistungsmissbrauch vor.
Im Durchschnitt beanspruchten im Jahr 2009 rund 6,5 Millionen Bürger die Grundsicherung Hartz IV aus dem SGB II. Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilte, lag die Gesamtzahl der Missbrauchsquote bei 1,9 Prozent. In diese Quote sind nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit auch geringfügige Verletzungen, die als Ordnungswidrigkeiten gelten, enthalten. Für diese Ordnungswidrigkeiten werden Geldbußen verhängt, deren Höhe von den Jobcentern selbst festgelegt wird.
Die Zahl der Schwarzarbeiter hat sich in 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 deutlich erhöht. Rund 39.000 Fälle von den insgesamt rund 126.000 abgeschlossenen Verfahren wurden an die Zollverwaltung weitergeleitet, um die Ermittlungen aufzunehmen. Die Zahl der an die Zollverwaltung wegen Schwarzarbeit weitergeleiteten Fälle lag in 2008 noch bei rund 36.500.
Bei den Strafverfolgungsbehörden steigt die Anzahl der Akten, die über die Hilfebedürftigen von der Bundesagentur weitergegeben werden. Wie aus dem Bericht der Bundesagentur für Arbeit ersichtlich ist, wurden die Fälle von knapp 13.000 Hartz IV Empfängern mit begründetem Straftatbestand der Staatsanwaltschaft zur Ermittlung übergeben. Im Vergleich zu 2008 konnte somit eine Steigerung von 4,9 Prozent verzeichnet werden.