Hundehaftpflicht muss bei Unberechenbarkeit des Hundes den Schaden übernehmen

Hunde, die spielen und toben, können dabei schnell einen Schaden verursachen.

Durch Hunde, die in der Mietwohnung spielen und toben, kann es schnell zu einem Schaden kommen. In diesen Fällen muss die Hundehaftpflichtversicherung die Kosten übernehmen. Hunde sollten, wie kleine Kinder, niemals ohne Aufsicht allein gelassen werden, was jedoch nicht immer vermieden werden kann. Speziell in einer Mietwohnung ist es wichtig, eine Hundehaftpflichtversicherung zu haben, die dann auch für mögliche Schäden durch die Hunde in der Wohnung haftet. Schäden durch Haustiere sind nicht mit der Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.

Im speziellen Fall hat ein Hundebesitzer seine Mietwohnung verlassen, um einzukaufen und weitere Angelegenheiten zu erledigen. Während der Zeit hatte dieser vorsorglich seinen Hund im Bad an die Leine gelegt. Nach Angaben des Hundebesitzers muss der Hund dabei entweder mit der Pfote oder durch den wedelnden Schwanz die Mischbatterie am Waschbecken betätigt haben. Die Folge: Das Wasser lief aus dem Wasserhahn und verursachte einen Schaden an der Mietwohnung von etwa 7.800 €.

Im Gerichtsverfahren berief sich der Hundebesitzer auf einen Leitungswasserschaden, da in der Hauptsache nicht der Hund für den entstandenen Schaden verantwortlich sei, sondern aufgrund seines eigenen Verhaltens, das er als fahrlässig bezeichnete. Schließlich habe er den Hund ohne Aufsicht zurückgelassen. Der Hausbesitzer klagte jedoch dagegen und bestand darauf, dass für diesen Schaden die Tierhaftpflichtversicherung aufkommen müsse.
Das Gericht entschied in seinem Urteil, dass zwar die gebotene Sorgfalt dadurch verletzt wurde, dass der Hund ins Badezimmer gesperrt und ohne Aufsicht zurückgelassen wurde, dass der Schaden jedoch durch das willkürliche Verhalten des Tieres verursacht worden sei.

Gemäß den Bedingungen der Privathaftpflichtversicherung ist weder der Hüter noch der Halter von Hunden, Pferden oder Rindern in den Leistungen versichert ist. Hierfür muss vom Tierhalter eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Für Mieter gilt es beim Abschluss einer Tierhaftpflichtversicherung oder Hundehaftpflichtversicherung zu prüfen, ob in den Leistungen Mietsachschaden beinhaltet sind, ansonsten muss der Tierhalter selbst für eventuelle Schäden in der Mietwohnung durch die Tiere aufkommen.