Die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen müssen von den Versicherten selbst getragen werden. Dies betrifft Rentner, Arbeitnehmer etc. - nicht davon betroffen sind Arbeitgeber, diese müssen keinen Anteil davon übernehmen. Das Sozialamt oder Grundsicherungsamt übernimmt die Zusatzbeiträge für Rentner in der Grundsicherung sowie für Sozialhilfeempfänger. Alle anderen Bürger, die Sozialleistungen beziehen, wie die Hartz IV-Empfänger, müssen für den Zusatzbeitrag selbst aufkommen. Dabei gelten lediglich für Härtefälle Ausnahmen.
Die Zusatzbeiträge stehen im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds. Im Jahr 2009 wurden einheitliche Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben, die seither alle in den Gesundheitsfonds fließen. Über diesen Gesundheitsfonds werden die Gelder entsprechend auf die Krankenkassen verteilt. Der Gesetzgeber hat gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds den Krankenkassen das Recht erteilt, einen Zusatzbeitrag von den Versicherten erheben zu können. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Gelder aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, um die Kosten zu decken.