Die Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigten sich in den vergangenen Monaten intensiv mit der Höhe der Leistungen für Hartz IV Kinder durch den Staat. Heute wurde das Urteil der Richter mit Spannung erwartet, das die Frage klären soll, ob die Kinder in den Hartz IV Familien vom Staat eine angemessene Höhe an Unterstützung erhalten.
Mit dem Urteil will das Bundesverfassungsgericht zum ersten Mal im Grundsatz Stellung zum Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum beziehen.
Die Karlsruher Richter fordern jetzt eine an der Realität orientierte Neuregelung und setzen dem Gesetzgeber eine Frist bis 01. Januar 2011.
Mit dem Urteil könnte sogar die umfassendste Sozialreform zum Kippen kommen, die in der deutschen Nachkriegsgeschichte durchgeführt wurde. Gleichzeitig könnten daraus weitere Kosten in Milliardenhöhe für den ohnehin schon hoch verschuldeten Staat resultieren.
Die Länder müssten dabei keine höheren Kosten tragen. Nach Angaben des Sozialministeriums in Stuttgart müssten höhere Regelsätze vom Bund übernommen werden. Monika Stolz, die Landessozialministerin setzt sich verstärkt für höhere Regelsätze ein. In Baden-Württemberg wurden zuletzt über 82.500 Bedarfsgemeinschaften gemeldet. In diesen leben über 135.600 Kinder unter 15 Jahren.