Bereits Ende Januar wurde das Urteil am fürstlichen Landgericht in Liechtenstein verkündet. Ein in Deutschland wegen Steuerhinterziehung verurteilter Bürger hatte vor dem Landgericht in Liechtenstein Klage auf Schadenersatz erhoben. Nach aktuellem Stand ist die Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT zu Schadenersatz in Höhe von 7,3 Millionen Euro verpflichtet.
Die Richter vertraten die Ansicht, dass die LGT Treuhand die Betroffenen Geldanleger nicht rechtzeitig über den damaligen Datendiebstahl informiert hat. Die Bank wäre verpflichtet gewesen, den Kläger sofort zu informieren, dass ein Diebstahl der Kundendaten vorlag. Aufgrund der fehlenden Information seitens der Bank über den Datenklau hätte der Kläger weder eine Chance auf zeitweilige Amnestie erhalten noch hätte er die Möglichkeit zur Selbstanzeige nutzen können, um zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt zu werden.
Nach Angaben des Gerichtssprechers am fürstlichen Landgericht in Liechtenstein lag die Forderung des Klägers auf Entschädigung in einer Höhe von über 13 Millionen Euro. Die Bewährungsauflage im deutschen Steuerstrafverfahren mit der angeordneten Geldstrafe von 7,3 Millionen Euro wurde vom fürstlichen Landgericht jedoch als Basis für die Verurteilung der Bank zu Schadenersatz herangezogen. Für die von dem Kläger in Nachhinein zu entrichtenden Steuern in Höhe von knapp 6.3 Millionen Euro hat der Kläger nach Auffassung der Richter jedoch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, will die Fiduco, die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, gegen das Urteil Berufung einlegen.
Ähnliche Klagen werden von mehreren weiteren Bundesbürgern in Erwägung gezogen, daher wurde das Urteil mit Spannung erwartet. Der damalige Datendiebstahl wurde von einem Ex-Mitarbeiter der LGT begangen. ER hatte die CD mit den vermeintlichen Daten damals an den Bundesnachrichtendienst für 4,5 Millionen Euro verkauft. Durch den damaligen Datenklau waren auch die Steuerhinterziehungen von Klaus Zumwinkel, damals noch Chef der deutschen Post, zu Tage gekommen.
Am Nachmittag war eine Sondersitzung in Baden-Württemberg geplant, deren Stattfinden nun fraglich ist. Das Kabinett von Baden-Württemberg wollte in der Sondersitzung beraten, ob die Kundendatei, die für 500.000 € angeboten wurde, gekauft werden soll.
Deutsche Bahn: Fahrgäste werden nach Hitzewelle in Zügen mit Gutscheinen entschädigt Nachdem es im Zuge der Hitzewelle zu Ausfällen der Klimaanlagen bei der Deutschen Bahn gekommen ist, kam es bei den meisten Fahrgästen zu erheblichen Beeinträchtigungen des gewohnten Fahrkomforts. Zahlreiche Fahrgäste mussten sogar ärztlich versorgt werden, weil sie gesundheitlich angeschlagen waren.
Steuerhinterzieher zeigen sich selbst an Aufgrund des Kaufs der CD, auf der gestohlene Bankdaten enthalten sind, zeigen sich Hunderte Steuerhinterzieher selbst an.