Demnächst mehr Geld für Hartz IV-Empfänger

  1. 12.02.2010 09:14
  2. Hartz 4
  3. Tarifeverzeichnis

Am 09. Februar 2010 fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil, welches für jede Menge Diskussionsstoff sorgt. So wurden die bisherigen Regelsätze für Kinder von Hartz IV-Empfängern als verfassungswidrig befunden und das, nachdem das Gesetz seit nunmehr 5 Jahren in Kraft ist.

Die aktuellen Regelsätze für Erwachsene liegen derzeit bei 359 Euro monatlich. Zu dieser Grundversorgung kommen für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr 215 Euro monatlicher Regelsatz hinzu, das sind 60 Prozent des elterlichen Regelsatzes. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren erhalten Hartz IV-Empfänger derzeit 251 Euro, erst im Alter zwischen 14 und 18 Jahren erhalten die Eltern für ihr Kind 80 Prozent des Regelsatzes, also 287 Euro. Der Paritätische Wohlfahrtsverband befand diese Regelsätze als 20 bis 30 Prozent zu gering, da damit kein angemessener Lebensstil möglich sei. Ganz normale Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen, wie zum Beispiel der Besuch eines Sportvereins, Internetnutzung, Kino und Schwimmbad seien bei derart niedrigen Regelsätzen überhaupt nicht berücksichtigt. Allerdings gibt es auch eine andere Seite der Medaille, denn die Gegenseite, die gegen die Regelsatzerhöhung ist, sieht vielmehr den Unterschied zwischen Hartz IV und dem Einkommen eines Arbeitnehmers gefährdet.

Dennoch befanden die Richter die an der Grundversorgung der Eltern gemessenen Regelsätze für Kinder als verfassungswidrig, was aber nicht unbedingt eine Anhebung der Regelsätze nach sich ziehen muss. Der Gesetzgeber ist nun in die Pflicht genommen worden, bis zum 01. Januar 2011 eine neue Regelung der Hartz IV-Sätze vorzulegen und in die Tat umzusetzen. (BverfG 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09). Bis dahin bleibt für Hartz IV-Empfänger hinsichtlich der Regelsätze alles beim Alten, jedoch können Engpässe in der Versorgung durch einen Antrag auf besonderen Bedarf gedeckt werden.




08.02.Finanztransaktionssteuer belastet die private Altersvorsorge negativ
07.02.PKV-Verband betrachtet mehr Rechte für PKV-Versicherte skeptisch
03.02.Beitragsrückstände verursachen Milliardenschaden bei Krankenkassen
03.02.Privat Krankenversicherte sollen mehr Rechte erhalten
Tipp: Hartz IV: Erbschaft verringert Anspruch auf ALG II

Tipp: Hartz IV: Erbschaft verringert Anspruch auf ALG II
10.01.Mehr Hartz 4: Regelsätze werden 2013 um 10 Euro angehoben
02.12.Hartz 4 2012: Mehr Geld für Hartz-4-Empfänger ab 2012
Tipp: Gewichtsverlust nach Diät: Jobcenter muss Neueinkleidung bezahlen
16.11.Hartz IV Empfänger: Agentur für Arbeit empfiehlt P-Konto als Schutz vor Pfändung

Weiterführende Informationen: