Ab März Neuerungen für Telefonkunden

  1. 18.02.2010 13:29
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Der Verbraucherschutz bekommt ab dem 01. März 2010 mehr Gewicht. Dann nämlich tritt das neue Telekommunikationsgesetz in Kraft, in dem die Kategorien 0180-Service-Nummern sowie Betreibervorauswahlen neu definiert werden. Das bedeutet für Telefonkunden mehr Sicherheit, da die Gefahr eines Missbrauchs stark eingedämmt wird.

Wer bisher eine Betreibervorauswahl in Anspruch genommen hat, um zum einen günstiger zu telefonieren und sich zum anderen das umständliche Call-by-Call-Verfahren zu sparen, war sich seiner Daten nie ganz sicher. Nach der aktuellen Gesetzgebung kann der Betreiber seine Kunden nach Aufforderung eines Dritten an andere Telefonanbieter abgeben, ohne dass der Kunde vorher davon in Kenntnis gesetzt wird. Dem wird ab März ein Riegel vorgeschoben. Eine Weitergabe an Dritte ist dann nur noch möglich, wenn der Kunde vorher sein schriftliches Einverständnis dazu gegeben hat. Dann kann sich niemand mehr auf vermeintliche telefonische Zusagen des Kunden berufen.

Auch Firmen, die 0180-Service-Nummern anbieten, müssen sich auf einige Umstellungen gefasst machen. Bisher genügte die Angabe der Minutenpreise für das Festnetz und der Hinweis, dass die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunknetz abweichend sein können. Diese Aussage reicht in Zukunft nicht mehr aus, denn auch die Preise für Anrufe vom Handy müssen klar definiert sein. Dabei müssen die Unternehmen sich an vorgegebene Preisspannen halten, die entweder mit pauschalen 60 Cent pro Gespräch oder mit maximal 42 Cent pro Gesprächsminute abgerechnet werden dürfen.





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